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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt  (Gelesen 3838 mal)

pechundpleite

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Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt
« am: 22. April 2009, 19:14:28 »

Hallo zusammen,

gestern war ich bei meinem Anwalt mit dem vorbereiteten Inso Antrag und 100 Fragen zu diesem.
So wie es aussieht komme ich um das Verfahren nicht mehr herum. Werde den Antrag Mitte Mai beim Gericht einreichen.. naja- gibt schlimmeres.

Einige doch sehr spezielle Fragen konnte mir mein Anwalt nicht beantworten. Und zwar.

Ich bin im März Vater geworden und habe nun gegenüber dem Kind Unterhalt zu leisten. Was ist mit der Kindsmutter (wir sind nicht verheiratet, eheähnliche Lebensgemeinschaft, sie hat mit Inso nichts zu tun)? Sie bezieht derzeit noch Mutterschaftsgeld, was dann in Elterngeld übergeht. Wenn wir dann mal die Unterlagen für den Antrag zusammen haben... wir sind uns noch unschlüssig, ob wir die Zahlungen für 1 Jahr, oder für 2 Jahre (zu 50%) aufteilen. Da die Kindsmutter in der Vergangenheit sehr gut verdient hat (mit entsprechenden Ausgaben) fällt auch das Elterngeld mit ca. 1500 € gut aus.  In dem Inso Antrag steht: Einnahmen von Unterhaltspflichtigen Personen.
Frage 1:
Ist sie während der Elternzeit (1 oder 2 Jahre) eine unterhaltspflichtige Person?
Frage 2:
Ist das Elterngeld eine anzugebende Einnahme, wenn ich ihr gegenüber unterhaltspflichtig ist?
Frage 3:
Wenn ja: welche Höhe muss ich in dem Antrag angeben, da auf das Geld noch Steuern anfallen, welche erst im Jahresausgleich eingefordert werden? Entsprechend können wir über die genaue Höhe noch keine Angaben machen.

Ich plane für Juli, August und September diesen Jahres in Elternzeit zu gehen und habe Anspruch auf Elterngeld. Darf ich das während des Insolvenzverfahrens? Oder kann mir das vom IV und Gericht verwährt werden, weil dann den Gläubigern kein pfändbarer Betrag zur Verfügung steht. Den Antrag auf Elternzeit muss ich so langsam beim Ag stellen.. Soll ich das machen oder abwarten?

Ganz schön kniffelig die ganze Situation.

Hoffe es kann mir jemand helfen.
Danke
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katta

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Re: Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt
« Antwort #1 am: 23. April 2009, 13:33:11 »

Hallo!

Ich werde dir nicht ganz helfen können aber zur Zeit befinde ich mich ebenfall´s in der Elternzeit. (Mein Sohn ist 14 Wochen). Da ihr zusammen lebt bist du Ihr, glaube ich, keinen Unterhalt schuldig. Nur wenn ihr nicht zusammen wohnen würdet, denn dann könnte sie wegen der Betreuung des Kindes kein Einkommen erzielen und du wärst für sie und dem Kind in der Unterhaltspflicht. Ich lebe auch mit meinem Freund und unserem Kind zusammen, aber beim Antrag hat er keine Rolle gespielt, sie wollten nur mein Einkommen haben. Wenn du jetzt in die Elternzeit gehst, kann es sein das du nur die 300€ bekommst, denn das dürfen sie dir nicht nehmen.


Unterhaltsberechtigte sind glaube ich: - geschiedene oder dauernd getrennt lebenden Ehegatte
                                                                          -  weiter Kinder für die weder du noch deine Freundin
                                                                               Kindergeld oder andere Leistungen erhält


LG Katta
                                                                         
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pechundpleite

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Re: Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt
« Antwort #2 am: 23. April 2009, 14:10:12 »

Danke für die Antwort.
Es geht um die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages von meinem Einkommen. Im Insolvenzverfahren ohne Unterhaltspflicht sind es knapp 950 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jeder Unterhaltspflicht. Wenn ich richtig verstanden habe unabhängig ob wir in dem selbsen Haushalt leben, da ich ja auch für den Naturalunterhalt verantwortlich bin. Heißt Unterhaltszahlungen in dem Sinne fließen nicht, uns steht nur etwas mehr zum Leben zu. Für das Kind ist es klar, aber gegenüber meiner Lebensgefährtin unter den o.g. Kriterien?!
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katta

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Re: Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt
« Antwort #3 am: 23. April 2009, 14:15:25 »

Sorry, das weis ich nicht so genau. Frag mal Paps- er hat mir auch geholfen! An dieser Stelle noch mal Danke Paps!
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paps

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Re: Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt
« Antwort #4 am: 23. April 2009, 19:10:54 »

Während der Mutterschutzfrist besteht eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, darüber hinaus, wenn die Kindsmutter nicht in der lage ist, sich selbst zu versorgen.
§ 1615 ZPO
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

Insofern müssen Sie auf Grundlage d.o.g.§ und des 850f ZPO einen entsprechenden Antrag nach Ablauf der 8 Wochen nach Geburt beim Insolvenzgericht stellen.

Da Sie(die Mutter) bei eigenen Erziehungszeiten ein höheres Elterngeld beziehen und der Gesetzgeber dies ausdrücklich fordert, können Sie ohne Nachteile die Elternzeit in Anspruch nehmen.
Informieren Sie rechtzeitig den Th und das Inso-Gericht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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pechundpleite

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Re: Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt
« Antwort #5 am: 23. April 2009, 21:09:19 »

Hallo Paps,

gemäß §1615I BGB bleibt die Kindsmutter zur Pflege und Betreuung des Kindes zu Hause. Eine Betreuungsmöglichkeit des Säuglins steht nicht zur Verfügung und entsprechend kann dies auch nicht erwartet werden, oder?
Verstehe ich das dann richtig, dass ich ihr auch zum Unterhalt verpflichtet bin, bzw sich mein Pfändungsfreibetrag für den Zeitraum um Sie (die Mutter) als Person erhöht.
Muss ich das Elterngeld der Kindsmutter nun als Einkommen im Inso-Antrag eingeben, oder nicht?! Zählt das als Einkommen, obgleich dessen Höhe noch nicht absehbar ist.

Verstehe ich Sie im letzten Abschnitt richtig, dass wenn ich zu Hause bleibe und das Elterngeld für die zwei Monate beziehe (Vatermonate:Doppelter Elterngeld Bezugszeitraum parallel mit der Mutter) dies so möglich ist. Ein höheres Elterngeld in dem Sinne beziehen wir dann nicht. Das Elterngeld der Kindsmutter bleibt konstant gleich hoch und von meinem Betrag (67% des Netto )ca.1300 kann dann für die 2 Monate nichts gepfändet werden, da unter der Pfändungsgrenze lt. Tabelle?

Danke nochmls für die Antwort.
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paps

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Re: Elterngeld:Partnermonat, Unterhalt
« Antwort #6 am: 23. April 2009, 22:31:25 »

In den 8 Wochen nach Geburt sind sie generell zum Unterhalt verpflichtet.

Danach kann, wenn die Mutter sich und das Kind mit ihrem eigenen Einkünften nicht versorgen kann, eine Unterhaltspflicht des Kindsvaters entstehen.
Dies müssen Sie aber, um ihre Pfändungsfreigrenze anzuheben, beantragen und begründen.

Einkünfte der Unterhaltsberechtigten Personen werden abgefragt, teilen Sie die <Fakten einfach so mit, wie sie sind.

Wenn Sie selber Elterngeld beziehen, kann nichts gepfändet werden.

Die Einkünfte der Mutter werden nur bei der Beurteilung der Unterhaltspflicht bewertet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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