Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Honigzitrone am 21. Dezember 2009, 22:20:17

Titel: Elternzeit
Beitrag von: Honigzitrone am 21. Dezember 2009, 22:20:17
Darf man in der PIin Elternzeit gehen? Wenn ja, wie lange? Kann man Teilzeit arbeiten oder muß man Voll arbeiten?
Titel: Re: Elternzeit
Beitrag von: Paula41 am 22. Dezember 2009, 08:20:44
Hallo,

also ich denke mal, wenn man eine Frau ist, dürfte wohl keiner verbieten ein Kind zu bekommen. Falls ich mich recht erinnere, ist dann wohl 3 Jahre keine Erwerbstätigkeit zumutbar. Die Zumutbarkeitsgrenzen werden sich wohl an denen für ALG2 orientieren.

Aber auch bei einem Mann kann ich mir nicht vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn man die für das Elterngeld vorgesehenen Betreuungsmonate zu Hause bleibt. Für eine längere Zeit kommt es sicherlich auf die Begründung an. Vielleicht gibt es schon Musterurteile.

mfg
Paula41
Titel: Re: Elternzeit
Beitrag von: paps am 22. Dezember 2009, 17:18:35
Es bedarf keine Musterurteile, da nicht in persönliche Rechte eingegriffen wird.
Da gegenwärtig eine Kinderbetreuung erst ab dem 3. LJ garantiert ist, kann man auch nicht gezwungen werden, arbeiten zu gehen wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist.
Danach sollte eine Halbtagstätigkeit in Betracht kommen.
Nur wenn daraus pfändbare Beträge erzielt werden könnten, müßte man diese auch annehmen.
Das dürfte in den meisten Berufgruppen aber unmöglich sein.
Titel: Re: Elternzeit
Beitrag von: makro am 28. Februar 2010, 11:29:27
Das heißt ich darf als Mann die 12 Monate in Elternzeit gehen und das Elterngeld erhalten ohne das mir ein Gläubiger unterstellen kann ich würde absichtlich diesen Weg wählen um weniger Einkommen zu erzielen? Bei meiner Frau lohnt sich das nicht, sie ist ja selbständig und würde kein Elterngeld erhalten, da ja die Mitarbeiter weiterhin Einkommen erzielen und sie keine Einbußen hat, also auch kein Elterngeld.