"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Endabrechnung Stromanbieter trotz Nachmeldung beim IV  (Gelesen 1408 mal)

Pamanja

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Endabrechnung Stromanbieter trotz Nachmeldung beim IV
« am: 07. September 2012, 05:31:49 »

Hallo und einen schönen Tag,

bin in einem Regelinsolvenzverfahren eröffnet März 2012. Schriftlicher Prüfungstermin Juli 2012

Im Mai 2012 habe ich der IV ein Schreiben gesendet das Sie nach § 103 Insolvenzordnung von Ihrem Wahlrecht Gebrauch
machen möchte und unter anderem den Vertrag beim Stromversorger kündigt.

Zudem schrieb ich "Die XXXXXXXXX möchte ich als Insolvenzgläubiger nachmelden, da zum Zeitpunkt der Insolvenz eine Differenz aus geleisteten Abschlägen und tatsächlich bezogenen Kwh bestand und somit ein begründeter Vermögensanspruch gegen mich bestehen könnte."

Nun stellt der ehemalige Stromversorger eine Endabrechnung die aufgrund geschätzter Daten basiert. Der tatsächliche Verbrauch war aber viel höher!

Ein Anruf beim neuen Stromversorger ergab das dieser mit den geschätzten neuen Daten abrechnet. Die Differenz sollte ich dem alten Stromanbieter mitteilen damit dieser nachberechnen kann.

Fragen:

Da nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann ob vor oder nach dem PRüfungstermin der Strom bezogen wurde (1200kwH Differenz ) besteht ein Recht des alten
Stromanbieters seine Forderung einzutreiben?

Kann der Stromanbieter seine angemeldete " geschätzte "  Forderung  geltend machen?

Im Voraus ein herzliches Dankeschön an alle die sich dieser Frage annehmen möchten.

Viele Grüße

Pamanja







Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Endabrechnung Stromanbieter trotz Nachmeldung beim IV
« Antwort #1 am: 07. September 2012, 13:48:10 »

Grundsätzlich gehen alle Forderungen bis zum Stichtag (Eröffnung) mit in die Insolvenz.

Da Sie den Zählerstand kennen, erhebt sich die Frage, warum dieser nicht mitgeteilt wurde.

Alle Forderungen, die nach dem Eröffnungstermin entstanden sind, sind Neuforderungen und müssen durch Sie beglichen werden.

Insofern müssen Sie den Altanbieter auffordern, ggf unter Nachweis des genauen Zählerstandes, eine Neuberechnung zum Tag x vor zu nehmen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz