Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: suddel am 18. August 2010, 15:35:56

Titel: endbetrag bei schlussrechnung..was bedeutet das?
Beitrag von: suddel am 18. August 2010, 15:35:56
hallo habe heute einen beschluß vom gericht bekommen. darin stand der endbetrag XXX und darunter "der endbetrag kann der verwalteten masse entnommen werden"
was bitte bedeutet das??
bin ich nun nach dem genannten termin in der wvp?
lieben dank im vorraus
suddel
Titel: Re: endbetrag bei schlussrechnung..was bedeutet das?
Beitrag von: malud am 18. August 2010, 16:04:47
Bei dem Beschluss dürfte des sich um den Beschluss handeln, mit dem das Amtsgericht - Insolvenzgericht - die Auslagen und die Vergütung des Treuhänders festsetzt. Der festgesetzte Betrag kann dann von dem Treuhänder aus der Insolvenzmasse entnommen werden.

Die Wohlverhaltensperiode wird mit der Rechtskraft des Ankündigungsbeschlusses (Ankündigung der Restschuldbefreiung) eingeleitet. Die Wohlverhaltensperiode dauert sechs Jahre; für die Berechnung der sechsjährigen Frist ist die Verfahrenseröffnung maßgeblich.
Titel: Re: endbetrag bei schlussrechnung..was bedeutet das?
Beitrag von: suddel am 18. August 2010, 16:15:19
heisst das ich muss dem iv das geld nicht bezahlen sondern er nimmt es von dem gepfändeten geld?
Titel: Re: endbetrag bei schlussrechnung..was bedeutet das?
Beitrag von: malud am 18. August 2010, 17:59:58
Genau, der Insolvenzverwalter schreibt der Insolvenzmasse eine Rechnung und entnimmt der Insolvenzmasse, die er ja  selbst "eingesammelt" hat, seine Vergütung.