Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: suddel am 18. August 2010, 15:35:56
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hallo habe heute einen beschluß vom gericht bekommen. darin stand der endbetrag XXX und darunter "der endbetrag kann der verwalteten masse entnommen werden"
was bitte bedeutet das??
bin ich nun nach dem genannten termin in der wvp?
lieben dank im vorraus
suddel
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Bei dem Beschluss dürfte des sich um den Beschluss handeln, mit dem das Amtsgericht - Insolvenzgericht - die Auslagen und die Vergütung des Treuhänders festsetzt. Der festgesetzte Betrag kann dann von dem Treuhänder aus der Insolvenzmasse entnommen werden.
Die Wohlverhaltensperiode wird mit der Rechtskraft des Ankündigungsbeschlusses (Ankündigung der Restschuldbefreiung) eingeleitet. Die Wohlverhaltensperiode dauert sechs Jahre; für die Berechnung der sechsjährigen Frist ist die Verfahrenseröffnung maßgeblich.
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heisst das ich muss dem iv das geld nicht bezahlen sondern er nimmt es von dem gepfändeten geld?
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Genau, der Insolvenzverwalter schreibt der Insolvenzmasse eine Rechnung und entnimmt der Insolvenzmasse, die er ja selbst "eingesammelt" hat, seine Vergütung.