"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Ende der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2193 mal)

Andre2

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Ende der Wohlverhaltensperiode
« am: 18. Oktober 2008, 14:03:07 »

HAllo,

bin in zwei Monaten mit der Wohlverhaltensp. fertig und möchte gern wissen wie lange es dann noch dauert bis man vom Gericht die Restschuldbef. ausgesprochen bekommt.
Wie lange hat man dann noch einen negativ Eintrag bei der Schufa?

Gruß
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2008, 14:59:54 »

Hallo,

das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich, es gibt halt einige Bezirke wo die Insolvenzgerichte nicht aus ausgelastet sein sollen.

Der Eintrag selbst bleibt noch für weitere 3 Jahre in der Schufa, wobei aber auch - müsste mich da sehr irren wenn es anderes wäre - auch die RSB eingetragen wird. Nach diesen 3 Jahren ist der Eintrag gelöscht.

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

jafern

  • ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 364
Re: Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2008, 15:52:48 »

Hi  :cheesy: ,

ich kann bestätigen, dass der Eintrag über die RSB noch drei Jahre in der SCHUFA stehen bleibt.

Inwiefern dieser Eintrag selbst, der ja eigentlich signalisiert, dass man schuldenfrei ist, von kreditgebenden Institutionen dennoch als K.O.-Kriterium bei einer Finanzierung betrachtet wird, bleibt dahingestellt...  :whistle:

Ich erwähne es deswegen, weil bei mir alle anderen Einträge (von ehemals über 20) im Laufe des Insolvenzverfahrens "verschwunden" waren; sprich: von den Gläubigern wahrscheinlich mangels Erfolgsaussicht nicht weiter "verlängert" wurden, und zum Zeitpunkt der RSB nur noch ein einziger GL (die CB) drin stand, allerdings mit einem Erledigungsvermerk.

Im guten Glauben, jetzt endlich eine "weisse Weste" zu haben (was ich anhand einer aktuellen Eigenauskunft ja auch "schwarz auf weiss" vorliegen hatte), nahm ich dieses zum Anlass und startete eine Finanzierungsanfrage...
Naja, langer Rede, kein Sinn: sie wurde mangels Bonität abgelehnt...  :sad:

Was soll's, es gibt Wichtigeres, und diese drei Jahre sind auch irgendwann rum (falls ich dann überhaupt noch eine Finanzierung für was auch immer benötigen sollte)   :wink:

VG
José
Gespeichert
Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz