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Autor Thema: Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?  (Gelesen 3167 mal)

Fritz-Wolfgang

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Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?
« am: 26. Januar 2010, 16:28:33 »

Hallo,

in 2003 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet und im Oktober vergangenen Jahres abgeschlossen. Ich habe dann bis Heute immer gehofft, die Restschulbefreiung zu bekommen. Nun habe ich erfahren, dass ich nie einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt habe. Meine Treuhänbderin hat das nie erwähnt. Auch im vergangenen Jahr nicht, als ich Sie fragte, ob etwas dagegen spricht, mich wieder selbstständig zu machen. Nun bin ich ein wenig hilflos, weil jetzt habe ich den ganzen Mist wohl wieder an der Backe. Gibt es eine Lösung?

Gruß
Fritz-Wolfgang
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Feuerwald

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Re: Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?
« Antwort #1 am: 26. Januar 2010, 18:55:08 »


Oh oh oh ...

wie kann denn so was sein.

War es eine Verbraucherinsolvenz, weil Sie von Treuhänderin sprechen? Falls ja, welcher Doofkopp hat Ihnen da rein geholfen ohne drauf zu achten?

Gab es denn Insolvenzmasse (Vermögen) die es ermöglichst hat, das Insolvenzverfassen derart lange offen zu halten?  Stundung der Verfahenskosten scheidet ja aus, da diese nur in Verbindung mit einem RSB Antrag möglich ist.

Sehr sonderlich!

Ob war ein Regelinsolvenzverfahren bspw. Ihrer alten GmbH oder Personengesellschaft?  Und wer hat das Insolvenzverfahren beantragt, Sie oder ein Gläubiger?

Wie es auch ist, wenn Sie als natürliche Personen keinen Antrag auf RSB gestellt haben und dennoch das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Was steht denn im Beschluss?) und nach so viele Jahre aufgehoben wurde (was steht denn im Beschluss?), ist m.E. nur noch der Weg über ein erneutes Insolvenzverfahren zu prüfen.


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Fritz-Wolfgang

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Re: Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?
« Antwort #2 am: 26. Januar 2010, 19:38:13 »

Treuhänderin ist wohl der falsche Ausdruck. Die Dame, welche mir vom IV zur "Seite gestellt" wurde ist wohl treffender. Es war eine Firmenpleite. Zuerst hatte ich ein Insolvenzantrag gestellt. Dann festgestellt, mit IV komme ich nicht klar, und zurückgezogen.  Und kurze Zeit später hat dann die AOK einen Antrag gestellt. Dann werde ich wohl in einem gelben Briefumschlag verpackt den Hinweis bekommen haben, einen Restschulbefreiungsantrag zu stellen. Nur habe ich zu dem Zeitpunkt keine gelben Umschläge mehr geöffnet.

Später habe ich dann häufiger über die Restschuldbefreiung mit der "Treuhänderin" gesprochen. Nie hat Sie erwähnt, dass ich da wohl einen Verfahrensfehler begangen habe und keine erhalten werde. Und in einem Anschreiben an mich gerichtet stand dann auch drauf "Restschuldbefreiungsverfahren über Ihr Vermögen" Welcher nichtsahnende Mensch kommt dann auf diie Idee, es ist falsch gelaufen. 

Im Verfahren selbst wurden ein paar zehntausend Euro verteilt. Der Grossteil ist wohl für die Kostenabgeltung des IV verwendet worden.  Nach Abschluss habe ich mich gewundert, dass plötzlich wieder der GV vor der Tür stand. Immer noch nichts ahnend. Bis dann heute vom Finanzamt die Androhung auf Vollstreckung aus nicht gezahlten Steuern von 1998-2002 kam. Dann beim Finanzamt angerufen. Die nette Dame dort hat mir das erklärt. Dann beim IV angerufen, IV nicht zu sprechen für mich und "Treuhänderin" nicht im Haus. Danach Insolvenzgericht angerufen und die Dame sagte, Sie haben alles in einem gelben Brief erhalten und versäumt.  Und mir den Vorschlag auch gemacht, ein neues  Verfahren zu beantragen. Dann im Net Recherchen angestellt. Dort gibt es ein Urteil, das  ein solches Verfahren nicht erneut aufgerollt wird, im Gegensatz der Ansicht des Göttinger Amtsgerichtes.

Nun könnte ich versuchen und hoffen, eine Einigung mit den bisher an mich herangetretenen Gläubigern zu erreichen. Hoffen, das nicht wieder alle auf den Zug aufspringen. Wahrscheinlich eine Illusion. Nur noch einmal über sechs Jahre diesen ganzen Zauber, das halten meine Nerven nicht aus.

Gruß
Fritz-Wolfgang
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Feuerwald

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Re: Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?
« Antwort #3 am: 26. Januar 2010, 20:06:07 »



Zuerst hatte ich ein Insolvenzantrag gestellt. Dann festgestellt, mit IV komme ich nicht klar, und zurückgezogen. 

-> es kann dann nur der vorläufige IV im Eröffnungsverfahren gewesen sein.


Dann werde ich wohl in einem gelben Briefumschlag verpackt den Hinweis bekommen haben, einen Restschulbefreiungsantrag zu stellen. Nur habe ich zu dem Zeitpunkt keine gelben Umschläge mehr geöffnet.

-> da liegt das Problem. Fremdantrag. Belehrung. Kein Eigenantrag. Somit kein RSB möglich.


 
Und mir den Vorschlag auch gemacht, ein neues  Verfahren zu beantragen.

-> wäre zu prüfen.


Dann im Net Recherchen angestellt. Dort gibt es ein Urteil, das  ein solches Verfahren nicht erneut aufgerollt wird, im Gegensatz der Ansicht des Göttinger Amtsgerichtes.

-  > BGH, Beschluss vom 6. 7. 2006 - IX ZB 263-  Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolvenzverfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt die Präklusion des früheren Antrags zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen ist.


Nur noch einmal über sechs Jahre diesen ganzen Zauber, das halten meine Nerven nicht aus


-> tut richtig gemacht nicht weh und schont die Nerven weit mehr als der andere Zirkus. 
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Fritz-Wolfgang

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Re: Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?
« Antwort #4 am: 27. Januar 2010, 08:38:50 »

-> tut richtig gemacht nicht weh und schont die Nerven weit mehr als der andere Zirkus. 
************

Wie geht richtig machen ? Die Konsequenz ist doch ich bin wieder 6-7 Jahre geknebelt. Was mache ich mit meinem im Juli eröffneten Betrieb?

Gruß
Fritz-Wolfgang
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Feuerwald

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Re: Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?
« Antwort #5 am: 27. Januar 2010, 10:17:05 »



Was mache ich mit meinem im Juli eröffneten Betrieb?

- die Punkt ist doch, was passiert wenn Sie keine Regelung mit dem GL finden? Die betreiben dann die ZV bis zum Ende. FA, KV etc.

Mal angenommen es gibt keine einvernehmliche Regelung (woran man freilich arbeiten könnte) und mal angenommen die ZV in Ihr neues Vermögen(Betrieb, Konten etc.) gefährdet permanent Ihre Existenz. 6 oder 7 oder 10 Jahre lang? Was ist das für ein Leben? Dann wäre ein denkbares Szenario zu prüfen, ob Sie ein erneutes Regelinsolvenzverfahren anstreben in dem Sie hoffen, dass Ihr Betrieb und der sog. Neuwerb kurz nach dem Eröffnungsbeschluss aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben wird.  Damit beginnt dann Ihr neues Leben ohne große Sorgen. Die Gläubiger können nichts mehr tun außer zusehen und anfangen ihre Forderungen zu vergessen.






 

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Fritz-Wolfgang

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Re: Ende des Insolvenzverfahrens, was nun?
« Antwort #6 am: 27. Januar 2010, 11:25:08 »

Eine einvernehmliche Lösung würde ich als beste und sauberste Lösung ansehen. Die andere Seite wäre, jetzt den Betrieb in eine UG zu wandeln, Geschäftsführer werden und aus dieser Situation heraus die Gläubiger zur einvernehmlichkeit zu "bewegen" Alternativ die Regelinsolvenz erneut betreiben.

MfG

Fritz-Wolfgang
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