Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Henning1967 am 12. Dezember 2010, 10:48:20
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Hi
Mein TH wird demnächst für 12 Monate meine Abrechnungen sehen wollen.
Ich soll ihn die immer bis Ende Januar schicken.
Also Ende Januar 2011 = Kopie Abrechnungen Januar2010- Dezember 2010
Falls da was nicht stimmt, wird dann der Arbeitgeber angeschrieben?
Falls ja.
Da mein Arbeitgeber schon sehr Empfindlich auf meine INSO reagiert,wollte ich dann den TH schreiben, das falls was nicht stimmt, er es bitte mit mir klären sollte.
Wäre sowas möglich?
Gruss Henning
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Das wird er sowieso tun.
Der Arbeitgeber als Drittschuldner ist zwar für die korrekte Berechnung des pfändbaren Betrages verantwortlich, letztlich ist es aber am Schuldner selber, für die korekte Abführung des pfändbaren Teiles zu sorgen.
Aber in den meisten Fällen ist die Abrechnung korrekt, so dass kein Grund zur Sorge bestehet.