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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: endlich auch bei mir eröffnung..  (Gelesen 3234 mal)

marysue

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endlich auch bei mir eröffnung..
« am: 24. Februar 2010, 09:57:35 »

hallo liebe mitglieder...

jetzt geht es bei mir auch endlich los..
eröffnung am 19.02.2010
heute anruf bei der treuhänderin,eigentlich ganz nett :juchu:aber mal abwarten wie es weitergeht..
sie meinte auch wenn das konto gespert wird dann soll ich den letzten kontoauszug schicken,die letzten monate brauch sie nicht da sie keine rücklastschriften machen würde(hab eh alles auf überweisung gehabt)-so unterschiedlich ist es doch-habe hier ja viel gelesen mit diesem ärger der rücklastschriften

das einzige was mir eben doch sehr angst macht ist eben die kündigung der wohnung wegen der nebekostenabrechnung.sie sagte ich darf auf keinen fall mehr bezahlen.und auf nachfrage ob das vielleicht mein vater übernehmen könnte sagte sie auch nein das ist verboten..

ist dieser kündigungsschutz bei insolvenz eigentlich gesetzlich geregelt oder kann das jeder vermieter/wohnungsgesellschaften selbst entscheiden und wäre dann eine kündigung rechtens?und gibt es da einen unterschied zwischen schulden wegen rücklastschrift oder schulden wegen nebenkostenabrechnung??

viele grüße
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VerzweifelteStudentin

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #1 am: 24. Februar 2010, 11:55:20 »

hallo,

ich habe von einem anwalt die rechtsauskunft erhalten, dass eine dritte person immer zahlen darf.

lg.
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meanmachine

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #2 am: 24. Februar 2010, 12:54:55 »

 :hi:
Moin,
Rechtsauskunft hin u her.
Wie sieht es aber in der Praxis aus,mit Zahlungen von "Wohlwollenden Dritten".
Jemand Erfahrungen gemacht? :gruebel:

Gruss
mean.........
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Feuerwald

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #3 am: 24. Februar 2010, 14:44:50 »

ist dieser kündigungsschutz bei insolvenz eigentlich gesetzlich geregelt oder kann das jeder vermieter/wohnungsgesellschaften selbst entscheiden und wäre dann eine kündigung rechtens?

-> § 112 InsO Kündigungssperre

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

 1.  wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
 2.  wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

marysue

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #4 am: 24. Februar 2010, 16:57:29 »

hallo...
@ VerzweifelteStudentin ...
ich habe deine beiträge auch immer gelesen und weiß das ja bei dir mit den rücklastschriften..ich weiß halt eben nicht ob das so einfach geht mit den zahlungen dritter..meine treuhänderin hat gesagt da riskiere ich die RSB weil sich die anderen gläubiger da benachteiligt fühlen...

@feuerwald
danke für deine schnelle antwort..
das mit dem § hatte ich schon gelesen,bloß wie sieht es eben in der praxis aus?denke mal das sich da eben nicht viele vermieter oder wohnungsgesellschaften daran halten..

wie sind die erfahrungen hier??gab es kündigungen seitens des vermieters nach insolvenz??

lg


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VerzweifelteStudentin

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #5 am: 24. Februar 2010, 17:10:34 »

hallo...
@ VerzweifelteStudentin ...
ich habe deine beiträge auch immer gelesen und weiß das ja bei dir mit den rücklastschriften..ich weiß halt eben nicht ob das so einfach geht mit den zahlungen dritter..meine treuhänderin hat gesagt da riskiere ich die RSB weil sich die anderen gläubiger da benachteiligt fühlen...

@feuerwald
danke für deine schnelle antwort..
das mit dem § hatte ich schon gelesen,bloß wie sieht es eben in der praxis aus?denke mal das sich da eben nicht viele vermieter oder wohnungsgesellschaften daran halten..

wie sind die erfahrungen hier??gab es kündigungen seitens des vermieters nach insolvenz??

lg


lg

hi

der anwalt, bei dem ich mich habe beraten lassen, hat gesagt dass kein zugriff auf das vermögen oder einkommen einer dritten person besteht.

zum anderen sind die stellen erst gläubiger, wenn sie eine forderung haben UND diese zur tabelle angemeldet haben.

wenn man ihre forderung vorher befriedigt, haben sie ja keine mehr und werden deswegen auch nichts anmelden.

was man nicht darf ist an gläubiger zahlungen leisten, die im insolvenzantrag stehen, klar.

laut anwalt dürfte ich das, was nun durch die rücklastschriften offen ist, auch aus meinem pfändungsfreien einkommen zahlen, aber er hat davon abgeraten, weil es schwierig nachweisbar ist, dass es nur aus dem pfändungsfreien einkommen stammt.

wenn eine andere person von seinem konto überweist, besteht keine gefahr, weil der sachverhalt eindeutig ist. du kannst dann dieser person das geld, was er/sie für dich überweist, bar zurückgeben.

p.s eines ist noch zu berücksichtigen, wenn ein dritter zahlt: es muss sich um eine person handeln, die aus freien stücken zahlt, ohne dass du einen anspruch auf das geld hast.

konkret soll dies heißen, dass du dieser person nicht im vorfeld geld geliehen haben darfst und die rückzahlung in der form verlangst, dass er/sie jetzt für dich zahlt.

lg.

« Letzte Änderung: 24. Februar 2010, 17:15:37 von VerzweifelteStudentin »
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marysue

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #6 am: 24. Februar 2010, 17:31:05 »

@ VerzweifelteStudentin..
das ist dann aber bei mir nicht so einfach weil die offene forderung 900 euro sind,und wenn die jemand anders zahlen würde dann auch nur in raten...
meine treuhänderin hat auch schon gesagt sie braucht die forderung um sie anzumelden.laß ich es jetzt darauf ankommen und warte was passiert,und kommt dann doch eine kündigung,dann wäre das ja sowieso hinfällig mit zahlung dritter weil die forderung schon nachgemeldet wurde??versteh ich das richtig so?
lg
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VerzweifelteStudentin

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #7 am: 24. Februar 2010, 17:38:29 »

solange du die kontaktdaten nicht mitgeteilt hast, kann die treuhänderin die stelle nicht anschreiben und diese die forderung nicht zur tabelle anmelden.

sobald die forderung angemeldet ist, wäre es allerdings gläubigerbevorzugung und kann die restschuldbefreiung kosten, ja!

die dritte person kann den betrag in raten abzahlen. er/sie muss sich also mit der stelle in verbindung setzen und etwas aushandeln. du machst nichts weiter ausser diese offene forderung nicht an deine treuhänderin melden, weil sie ja ausgeglichen wird.
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marysue

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #8 am: 24. Februar 2010, 17:53:27 »

ja aber das problem ist doch das der vermieter automatisch von der treuhänderin angeschrieben wird und da wird doch nachgefragt ob da offene forderungen sind...

ach das ist doch alles mist,wenn mein auto weg muß,wenn die mir mein bankkonto kündigen..alles ok..damit hab ich mich innerlich schon abgefunden..aber wohnungskündigung wäre so schlimm..würde nirgends anders eine bekommen..war ja schon vor 2 jahren schwer diese zu bekommen,hatte 1 jahr gebraucht,mich wollte keiner haben..alleinerziehend,2 kleine kids und hund..und jetzt mit insolvenz noch obendrauf kann ich das total vergessen..
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VerzweifelteStudentin

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #9 am: 24. Februar 2010, 18:08:05 »

bei mir wurd der vermieter auch angeschrieben und über die verfahrenseröffnung informiert.

da es sich um eine grosse gesellschaft handelt, habe ich - da ich für den lastschriftwiderruf durch den treuhänder nichts kann - gebeten dass diese ihren anwalt konsultieren soll.

der hat dann auch bestätigt, dass ein dritter zahlen darf. so war ich doppelt abgesichert, dass das zulässig ist.
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marysue

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #10 am: 24. Februar 2010, 18:13:12 »

und was wäre gewesen wenn du nicht bezahlt hättest? haben die dir mit kündigung gedroht?
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VerzweifelteStudentin

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #11 am: 24. Februar 2010, 18:44:54 »

nein, haben nicht mit kündigung gedroht. es ist ja eindeutig, dass ich die mietrückstände nicht verursacht habe und man mir also auch kein schuldhaftes verhalten nachweisen kann.

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iva_is_on

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #12 am: 25. Februar 2010, 18:24:28 »

Jetzt mal ehrlich,wenn ein dritter die Schulden laut Anwalt bezahlen darf? Warum hat man dann solche Angst das irgentwo vielleicht noch etwas auftaucht?
Und dadurch wäre dai RSB in frage gestellt? Stehen kurz vor der Inso  und hab Angst das noch eine Rechnung irgentwo her kommt.Dann könnte ich die ja zu meinen Eltern geben und die bezahlen dann?
Wäre lieb wenn jemand mal eine korekte info geben würde,
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VerzweifelteStudentin

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #13 am: 25. Februar 2010, 18:33:34 »

ich weiss nicht, ob ich deine frage richtig verstehe.

was "gefährlich" ist, ist schulden zu verschweigen. gläubiger, die man im antrag vergessen hat, muss man sofort dem treuhänder nachmelden. diese gläubiger darf man nicht bezahlen, da es bevorzugung wäre.

was man darf und darum ging es in diesem thread, sind rechnungen, die nach verfahrenseröffnung an einen rangetragen werden, z.b. durch rücklastschriften des treuhänders entstandene rückstände beim vermieter oder einer versicherung.

wenn ein dritter diese zahlt, ist die forderung beglichen und wird nicht zur tabelle angemeldet. somit werden die stellen keine neuen gläubiger und es war keine bevorzugung.

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iva_is_on

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Re: endlich auch bei mir eröffnung..
« Antwort #14 am: 25. Februar 2010, 18:51:21 »

Okay ja aber was ist wenn irgentwo eine rechnung herkommt,die man vergessebn hat anzumelden das war meine Sorge.
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