Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 18. April 2014, 09:57:04

Titel: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: habnixmehr am 18. April 2014, 09:57:04
Brauche euren Rat

Nach genau 4 Jahren habe ich endlich geschafft,ich bin in der WVP und muss "nur" noch  § 295 Inso beachten.

Ich war am Anfang der Insolvenz  2010 Arbeitnehmer und hatte einen 15 Jahren alten PKW mit hoher KM-Leistung ( Zeitwert damals 300 Euro ) Den durfte ich behalten.Seit 2012 bin ich Rentner. Um die monatlichen Mietkosten gering zuhalten sind wir 2011 in ein Dorf  mit 180 Einwohner gezogen. Leider gibt es von hier keine Busverbindung in den nächsten Ort (ca.4 km ).Mit großem Kostenaufwand und Eigenleistung  konnte ich den PKW in den letzten 4 Jahren am laufen halten.Der nächste TÜV steht jetzt an Motor ist undicht ,tragende Teile der Karosserie durchgerostet und noch andere Mängel.
Würde mir gerne einen etwas "neueren" PKW kaufen ,der mir in den nächsten Jahren weniger Kosten verursacht .Habe da auch einen gefunden ,der soll 4500 Euro  kosten.Ich könnte das Geld aufbringen.

Meine Frage an euch:

Müsste ich dem TH den Autokauf mitteilen.?
Wenn er davon erfahren würde vom F.A. z.b. über der KFZ-Steuer die ich zwar bisher bezahlt habe,die Aufforderung ging aber an den TH ,käme  dann nicht die Frage,wo stammt das Geld her ? und kann er mir Ärger machen, oder geht in das in der WVP nichts mehr an.
Ich muss dabei sagen , zu meinem TH habe ich wenig Kontakt auf Anfragen meinerseits gibt es selten Antworten.

wünsche allen schöne Ostertage mit wenig Stress  :cheesy: :cheesy:

habnixmehr
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: Mekki am 18. April 2014, 10:43:49
Hallo, sie können sich anschaffen was sie wollen. Dieses geht den TH nichts an! Er wird auch keine Fragen stellen. Das Geld könnte ja z.B.: von Bekannten, Lotto, Verwandten oder sonst wo herkommen.
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: habnixmehr am 18. April 2014, 11:50:43
Danke für die schnelle Antwort

Wenn ich ehrlich bin ,bin ich etwas verunsichert.In einem anderen Forum beschrieb ein User einen ähnlichen Fall( Frau wollte in WVP Auto kaufen.).Der Anwalt für Insolvenzrecht, der darauf antwortete schrieb  folgendes:......Dennoch wäre ich an Stelle Ihrer Frau sehr vorsichtig und würde jedem Ärger aus dem Weg gehen und das Auto im Eigentum einer anderen Person belassen.

habnixmehr
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: Der_Alte am 18. April 2014, 12:00:29
In der WVP gilt nur noch die Abtretungserklärung und die Obliegenheit, eine Erbschaft zur Hälfte des Werts herauszugeben. Alle anderen Einkünfte stehen dem SChuldner uneingeschränkt zu.
Für Sachwerte gibt es auch keine Pfändung mehr, so dass man sich selbstverständlich ein Fahrzeug kaufen kann.

Vielleicht meinte der befragte Anwalt, dass mit einer Versagung der RSB die Pfändbarkeit solcher Sachwerte wieder gegeben ist. Aber ob es dazu kommt hat man ja selbst in der Hand. Wenn man die Obliegenheiten des § 295 InsO einhält, dürfte wenig Gefahr bestehen.
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: habnixmehr am 18. April 2014, 12:12:40
Danke für die allgemeine Erklärung.

Es bleiben noch einige Fragen offen.

Müsste ich dem TH den Autokauf mitteilen.?
Wenn er davon erfahren würde vom F.A. z.b. über der KFZ-Steuer die ich zwar bisher bezahlt habe,die Aufforderung ging aber an den TH ,käme  dann nicht die Frage,wo stammt das Geld her ?
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: waldi am 18. April 2014, 12:24:17
Dann sagen Sie doch mal, wo genau das Geld herstammt. Dann kann man näher hierauf eingehen.
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: habnixmehr am 18. April 2014, 12:34:21
Was spielt das für eine Rolle .Ich habe den pfändbaren Betrag laut meiner Abtretungserklärung an den TH abgeführt 
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: waldi am 18. April 2014, 12:57:13
Zitat
Was spielt das für eine Rolle
Keine.
Man hätte lediglich mit diesem Wissen Ihre Bedenken ausräumen können.
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: habnixmehr am 18. April 2014, 13:22:48
Zitat:
Was spielt das für eine Rolle
Keine.

Verstehe ich ehrlich nicht ganz. Wie schon beschrieben haben ich sparsam die letzen 4 Jahre gelebt und habe auch keine Erbschaft oder bin sonst wie zu Geld gekommen.
Titel: Re: Endlich in der WVP und Autokauf.
Beitrag von: waldi am 18. April 2014, 16:36:43
Dann dürfte eigentlich kein Grund für Ihre Bedenken bestehen.