Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 11. Dezember 2012, 08:05:46
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Hallo,
habe vor ein paar Tagen den gelben Umschlag vom Insogericht erhalten.
Darin steht das ich nach 3,5 Jahren nun ende Januar 2013 den Schlusstermin habe,
mit der Kostenaufstellung vom TH. ca 1200 €.
Meine Fragen ;
laut Schreiben sind ca 5500 € zum verteilen da.
werden da als erstes die Verfahrenskosten des Gerichts abgezogen ?
und was kann noch kommen von den Gläubigern bis zum Schlusstermin ?
gruss teute
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Soweit im Verteilungsverzeichnis 5.500 € ausgewiesen sind, stehen diese auch nach derzeitigem Kenntnisstand zur Verteilung zur Verfügung. Die Kosten nach § 54 InsO (Gericht und des Treuhänders) sind hier bereits in Abzug gebracht. Theoretisch kann es passieren, dass seitens des Treuhänders bis zum Schlusstermin noch Masseverbindlichkeiten begründet werden, was die Masse wieder schmälern würde.
"was kann noch kommen von den Gläubigern bis zum Schlusstermin"
bezieht sich diese Frage auf die zu verteilende Masse?
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laut Schreiben sind ca 5500 € zum verteilen da.
werden da als erstes die Verfahrenskosten des Gerichts abgezogen ?
Das nehme ich an. Nicht nur die Gerichtskosten auch die Kosten des TH.
Das Verteilungsverzeichnis ist eine Aufstellung der festgestellten Forderungen. Veröffentlicht werden die Summe der festgestellten Forderungen und der zu verteilende Betrag abzgl. Verfahrenskosten. Da das im Internet veröffentlicht wird, können Sie dies nachverfolgen. Oder Sie fragen bei Gericht nach.
und was kann noch kommen von den Gläubigern bis zum Schlusstermin ?
Anträge auf Versagung der RSB, wenn es ein schriftliches Verfahren ist, sonst im Termin. Wenn Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben, wird dies eher theoretisch sein.