Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: quoxi am 11. Juli 2007, 14:15:57
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Hallo an Alle! :cheesy:
Ich hatte vor ein paar Tagen schon mal mein letztes Schreiben vom Gericht eingestellt.
Da fehlte ja noch etwas.
Nun lag heute dieses Schreiben in meinem Briefkasten....
Ist das endlich das fehlende Schreiben und startet nun meine Wohlverhaltensphase??? :dntknw:
Schreiben:
Verbraucherinsolvenzverfahren..........
Beschluss
Das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der
...........
wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen bzw. als vollzogen anzusehen ist und
der die Restschuldbefreiung ankündigende Beschluss vom 29.05.07 Rechtskraft erlangt hat.
Herr X
Rechtspfleger
Ich hoffe, dass es das fehlende Schreiben ist.....bitttttttttttttttttttttteeeeeeeeeee :neutral:
Vielen lieben Dank an Euch! :thumbup:
Nordische Grüße
quoxi
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bitttttttttttttttttttttteeeeeeeeeee
schööööööööööööööööön :wink:
Gruss
Feuerwald
PS: Ja, nun ist das Insolvenzverfahren durch,
keine Versagungsgründe im Schlusstermin
keine Einwendungen etc. pp,
nun noch für den Rest der 6 Jahre den § 295 InsO beachten,
dann kann nichts mehr passieren.
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:juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
Daaaaaaaaaaaaaaaannnnnnnnnkkkkkkkkeeeeeeeee Feuerwald :juchu: :thumbup:
Den Rest schaff ich auch noch :thumbup:
Vielen lieben Dank an Euch!
Nordische Grüße
von der
glücklichen
quoxi