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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: energieversorger nachzahlung  (Gelesen 2864 mal)

destiny1977

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energieversorger nachzahlung
« am: 20. Januar 2011, 08:22:17 »

Hallo gemeinde.

Bin seit 23.12.10 im verfahren. Demnächst kommt die energieabrechnung und sicher ne nachzahlung. Darf ich diese begleichen oder nicht? Da es ne rückzahlung für die zeit vor dem eröffnen ist auser die letzten 2 wochen im dez bich ich da unsicher.
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deagle

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Re: energieversorger nachzahlung
« Antwort #1 am: 20. Januar 2011, 09:25:19 »

Grundsätzlich gilt der Tag der Entstehung der Forderung (Rechnungsdatum)
Fällt der Tag vor Verfahrenseröffnung = Insolvenzforderung
Nach Inso-Eröffnung = Neuverbindlichkeiten
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Pauli

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Re: energieversorger nachzahlung
« Antwort #2 am: 20. Januar 2011, 17:25:30 »

Bei mir hat der Energieversorger mit Eröffnung der Insolvenz den Zähler abgelesen.
Habe ich nur durch Zufall mitbekommen und mir wurde gesagt, dass dies immer so gemacht wird!
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destiny1977

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Re: energieversorger nachzahlung
« Antwort #3 am: 20. Januar 2011, 18:14:52 »

Guten Nabend.

Danke für eure Antworten. Ja das ist das komische. Der Wasserversorger hat schon die Uhr abgelesen mit begründung der Insolvenz.  Daher ja auch meine Frage bezüglich des Energieversorgers. Die Nachzahlung betrifft ja den Verbrauch des Haubtzeitraumes vor der Insolvenz. Daher bestand bei mir ja der Verdacht das die Nachzahlung,was ja den Verbrauchszeitraum vor eröffnung betrifft, in die Insolvenz geht. Gerade nachdem der Wasserversorger mit der begründung schon die Uhr abgelesen hat.Mhhh
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destiny1977

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Re: energieversorger nachzahlung
« Antwort #4 am: 20. Januar 2011, 19:18:29 »

Nachtrag......hier hab ich ein zitat von Feuerwald was so in etwas ausdrückt was ich meine.

Zitat:Nun erst mal Hallo Malu !

Das Verfahren des Stromanbieters ist richtig,

sollte sich ein Nachzahlungsanspruch aus der Zeit bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeben, ist dieser eine Insolvenzforderung und kann zur Tabelle angemeldet werden. Ein mögliches Guthaben hingegen wäre Insolvenzmasse und würde an den Treuhänder zu zahlen sein (aber nur im Insolvenzverfahren, später in der WVP nicht mehr).
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tomwr

Re: energieversorger nachzahlung
« Antwort #5 am: 21. Januar 2011, 01:32:55 »

Normalerweise entsteht mit der Insolvenz ein neuer Abrechnungszeitraum. Wenn der Energieversorger informiert wurde, wird dieser in aller Regel eine Abrechnung bis Insolvenzstichtag machen und eine neue Abrechnungsperiode (Vorauszahlungen) für danach. Komischerweise hat man bei mir vorher geleistete Zahlungen (definitiv keine Lastschrift) umgebucht auf die neue Periode. Dadurch entsteht (für die bezahlten Schlussrechnung) eine Insolvenzforderung und für den neuen Abrechnungszeitraum habe ich jetzt ein Guthaben.  :gruebel:

Der Zeitraum ergibt sich aber aus der Abrechnung (steht ja Datum von bis drauf).
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destiny1977

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Re: energieversorger nachzahlung
« Antwort #6 am: 21. Januar 2011, 15:40:05 »

Hallo.....

...ja der Wasserverband hat z.B. irgendwoher meine Insolvenz mitbekommen und ohne Terminierung standen plötzlich 2 man vor der Tür und laßen die Uhr ab aufgrund meiner Insolvenz meinten sie. Telefonisch erreiche ich heute keinen mehr zum nachfragen woher sie das haben mit der inso. :dntknw:

Meinem Insolvenzverwalter habe ich angeschrieben was ich mit einer evtl. Nachzahlung machen soll (bezahlen oder nicht) , jedoch noch keine Antwort. Da ich neu umgezogen bin und ich pauschal veranschlagt wurde was die Abschlagszahlungen betrifft gehe ich von einer dicken Nachzahlung aus. Währe natürlich schön wenn es noch mit einfließt in die Insolvenz, Zumindest die Mehrverbrauchseinheiten von 1.1-23.12 :lollol: .Diese Möglichkeit war mir garnicht bewusst bis die leute vom Wasserverband eben da waren.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 15:47:01 von destiny1977 »
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tomwr

Re: energieversorger nachzahlung
« Antwort #7 am: 21. Januar 2011, 21:31:26 »

Hab heute nochmal nachgeschaut. Das war so, dass ein Tag nach Eröffnung die Stromwerke meine Zahlung erhalten haben (größere ausstehende Summe). Daher haben die den Betrag umgebucht auf den Abrechnungszeitraum nach Insolvenz und so habe ich nun eine Insolvenzforderung der Stromwerke und gleichzeitig sind alle Vorauszahlungen bis März geleistet. Durch die Umbuchung. Manchmal haben verspätete Zahlungen auch seinen Nutzen.  :juchu:
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