Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: antianti am 09. April 2010, 16:08:41

Titel: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: antianti am 09. April 2010, 16:08:41
hallo allerseits,
ich bin neu hier und habe eine, für mich sehr brennende frage auf dem herzen.
vor 3 wo war ein von meiner treuhänderin beauftragter gutachter einer priv. autofirma bei mir. er sollte mein altes krad schätzen. heute war diese person unangemeldet vor ort, ich aber nicht zuhaus, durch einen anruf erfuhr ich von seinem vorhaben mein motorrad mitzunehmen. ich habe dem natürlich widersprochen, ich habe keinerlei info von der treuhänderin das mein krad beschlagnahmt werden soll und ich unterstelle dem gutachter eigenen profit durch geringerwertigem gutachten mit anschließender gewinnbringender veräußerung.
soviel zum sachverhalt...nun meine frage an jemanden, der dieses vielleicht schon durchlebt hat:

darf ich als besitzer mein krad vor irgendeiner fremden person mein fzg. aus der konkursmasse auslösen?
ist es legitim, dass ein gutachter sich meines motorrades bemächtigt?
welche paragrafen schützen mich vor dem verlust meines motorrades?
Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: makro am 09. April 2010, 17:13:40
Nun ja, mein 50 Jahre altes Oldtimermotorrad wurde auch verkauft, erst von einer Firma besichtigt, dann abgeholt. Wie bei dir. Nachdem bemerkt wurde das nicht viel zu erlösen war hatte man mir angeboten das Motorrad zurückzukaufen.

Der Insolvenzverwalter wird schon versuchen soviel wie möglich zu erzielen.

hier steht es --> http://dejure.org/gesetze/InsO/80.html

Zitat
(1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.

http://dejure.org/gesetze/InsO/148.html

Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: rookie am 09. April 2010, 17:37:25
War bei mir auch so....Auto abgeholt....dann bemerkt es ist nicht viel wert, dann wurde mir angeboten es aus der Masse frei zu kaufen ....selbstverständlich....klar..verarschen kann ich mich auch selbst

Ich habe natürlich abgelehnt, war froh die Schindmähre los zu sein  .....jetzt hat der Th haufen Schrott vorm Haus und weiss nich wohin damit....

Und hab wieder ein neues Wägelchen dank Mutti..... :juchu:
Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: KSC am 09. April 2010, 17:41:02
so geht`s natürlich auch  :lollol: :juchu:
Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: TomPrivat am 10. April 2010, 07:53:58
Bei mir war es ein wenig anders, ich habe Auto und Roller. Eins davon konnte ich behalten wegen Beruf und Familie. Eines sollte aber verkauft werden. Behalten habe ich natürlich das Auto, der Roller war zu der Zeit defekt und nicht fahrbereit. Dem Gutachter wurden ein paar Fotos gesendet vom Th von dem Roller. Dieser beziefferte den Wert auf 80€, und um andere den Wind aus den Segeln zu nehmen, hat meine Frau die 80€ bezahlt und ausgelöst. Somit ist der Roller nicht mehr mein, sondern gehört nun meiner Frau, und keiner kann mehr mäckern :whistle:
Und zu guter schluss hat die Reparatur ( selber durchgeführt ) an Ersatzteile knappe 30€ gekostet, und das gute Stück läuft wieder :juchu:
Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: Inso-was-nun am 10. April 2010, 20:37:42
dann wurde mir angeboten es aus der Masse frei zu kaufen ....selbstverständlich....klar..verarschen kann ich mich auch selbst

Bei mir war's auch so. Abgeholt und weg damit und für den halben Listenpreis bei Autorola.de gnadenlos verschachert. Mit einem Gutachten dass der Motor nicht startet, Motorschaden möglich.

Aber ... Wer hat denn im Insolvenzverfahren die finanziellen Möglichkeiten, ein Fahrzeug zurückzukaufen? Das ist doch absurd! Meine durchgeknallte Insolvenzberaterin meinte sogar "Behalten Sie das Fahrzeug doch".

Ich dachte echt, ich bin im falschen Film.  :fuchsteufelswild:
Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: Lumpi am 13. April 2010, 15:16:16
Hallo,

mein Fzg hat der TH geschätzt (so pi mal Daumen und mit Autoscout Recherche ... tztz). Er wollte dann 300 € für die Möhre haben oder mir gleich den Schlüssel abnehmen. Habe ihm das Geld in 35 € Raten gezahlt... besser gesagt vom Munde abgespart! Musste in einem dunklen Industriegebiet Spätschicht arbeiten und hatte Angst dass mir da nachts was passiert aufm Weg zum Bus. Hat aber keinen interessiert und somit musste ich blechen. Beim Insogericht hat die Vorgehensweise auch niemanden interessiert. Naja, zum Glück hat die Kiste dann noch 3 Jahre durchgehalten  :wink:

Grüzi
Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: rookie am 13. April 2010, 15:57:28
Bei  solchen Machenschaften der Th wundert es mich nicht, dass die nich noch nen Schrottplatz hinterm Büro haben.

Normalerweise ist das KFZ bist zu einem bestimmten Wert unpfändbar wenn man es für Fahrten Arbeit benötigt...versteh das ganze Gedöns der Th`s nicht.

Ne 300€ Kiste pfänden....mannohmann
Titel: Re: enteignung vom privatem krad bei privater inso
Beitrag von: Inso-was-nun am 13. April 2010, 19:40:38
Ne 300€ Kiste pfänden....mannohmann

Kann ich nur beipflichten. Irgendwo hört's auf ... Schön hier zu lesen, dass viele PWN'ler doch nicht nur in §§'en denken!  :hi: