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Autor Thema: ER hat Regelinsolvenz SIE will Privatinsolvenz ohne Einkommen, was jetzt?  (Gelesen 2040 mal)

mikethecoach

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Hallo Ihr, bin neu hier und suche mich im Internet schon fast tot...Meine Firmeninsolvenz ist in diesem Jahr eröffnet worden. Meine Frau, die kein eigenes Einkommen hat, möchte nun durch die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale in Hamburg Privatinsolvenz beantragen. Unser Problem ist nun, dass die Schuldnerberatung meine Frau als Kundin ablehnt, da ich nach meinen Abzügen an den Insolvenzverwalter mehr als 1632,-€ zur Verfügung habe und ich somit in der sogenannten Lage bin die Beratungsgebühr in Höhe von 150,- € zu zahlen...ich darf aber die Schulden meiner Frau gar nicht zahlen...weiß da jemand die Gestzeslage und die passenden § damit meine Frau doch noch bei der Verbraucherzentrale " rein kommt" ? Wir beide haben unsere Schulden lange vor unserer ersten Begegnung gemacht, kann uns einer helfen, bitte ?
Danke für eure Mühe und lieber Gruß
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Feuerwald

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...ich darf aber die Schulden meiner Frau gar nicht zahlen...

-> Sie zahlen ja auch nicht die Schulden Ihrer Frau. Zudem könnte Sie auch keiner davon abhalten diese zu bezahlen. Ein Verbot gibt es nicht. 150 Euro für eine Verbraucherinsolvenz ist äußerst preiswert.
 

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mikethecoach

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Es geht nicht nur um die Beratungsgebühr, sondern um alle darauf folgenden Gebühren. Sobald wir die Beratungsgebühr von 150,- € leisten können, fällt sie in der Verbraucherzentrale als Klientin raus. Und wie soll ich meinem TH erklären, dass die Insolvenzabwicklung meiner Frau eine genauso große Priorität wie meine Schulden hat? Das würde ich persönlich nicht als Wohlverhalten beschreiben, wie mir auch ein Kumpel erzählt hat, der auch in der PI ist. Und jetzt?
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Feuerwald

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Es geht nicht nur um die Beratungsgebühr, sondern um alle darauf folgenden Gebühren. Sobald wir die Beratungsgebühr von 150,- € leisten können, fällt sie in der Verbraucherzentrale als Klientin raus.

->  vielleicht gibt es HH ja noch andere Schuldenberatungsstellen, die günstiger sind?  

Und wie soll ich meinem TH erklären, dass die Insolvenzabwicklung meiner Frau eine genauso große Priorität wie meine Schulden hat?

-> Sie müssen Ihrem TH nichts erklären. Sie haben ein unpfändbares Einkommen das Ihnen zusteht. Was Sie dami9t machen ist Ihre Sache.  Eis essen gehen, Kinofilm ansehen in Urlaub fahren oder Ihrer Frau eine Beratung finanzieren, das ganz allein ihre Entscheidung.

Das würde ich persönlich nicht als Wohlverhalten beschreiben, wie mir auch ein Kumpel erzählt hat, der auch in der PI ist. Und jetzt?

-> das "Wohlverhalten" definiert nicht Ihr Empfinden oder Ihr Kumpel sondern ist im § 295 InsO final aufgelistet. Sie dürfen für Ihre Frau zahlen.
« Letzte Änderung: 11. Juli 2012, 20:23:08 von Feuerwald »
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mikethecoach

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Vielen Dank für die Antwort, damit kann ich arbeiten, das war ja unser Problem- ich wollte nur sicher gehen, dass ich nicht wegen dieser Sache aus dem Insolvenzverfahren ausgeschlossen werden- also wirklich vielen Dank!
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