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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Erben in der Inso/WVP  (Gelesen 4211 mal)

crimo65

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Erben in der Inso/WVP
« am: 28. Oktober 2012, 10:24:31 »

Hallo zusammen,
mein Verfahren wurde im September 2009 eröffnet.
WVP bin ich  noch nicht, weil der TH sich Zeit lässt und ich jeden Monat fast 1000 Euro abdrücke.
Nun geht es meinem Vater sehr schlecht, so dass abzusehen ist, dass er nicht mehr lange zu leben hat.
Meine Eltern haben ein Berliner Testament, d.h. glaube ich, dass meine Mutter erstmal alles erben wird.
Muss ich dem TH eigentlich erzählen, dass mein Vater gestorben ist, falls der Fall eintritt?? Und wenn meine Mutter auch in der Zeit der Inso verstirbt, bekommt der TH das irgendwie mit??
Danke für Eure Antworten.
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paps

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2012, 20:47:02 »

Mitteilen müssen Sie schon. Im Verfahren würden 100% eines mgl. Erbes an die Masse gehen.

Es sei denn, sie schlagen das Erbe aus.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Der_Alte

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2012, 19:47:49 »

Beim Berliner Testament erbt der Nachkomme erst als Nacherbe, wenn der andere Ehepartner verstirbt. Er/Sie wird also, weil die Eltern sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmt haben, zunächst nicht Erbe. Er könnte nur einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, auf den allerdings gefahrlos verzichtet werden kann.

Das Ganze ist aber ein nicht triviales Geschehen, für das ich mir antwaltliche Beratung holen würde.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2012, 20:10:46 »

@ paps: Warum muss man dem TH den Tod eines Familienmitgliedes mitteilen, wenn man nichts erbt?! Ich glaube nicht, das es den TH zu interessieren hat!
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paps

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2012, 22:32:34 »

Zitat ich: "...es sei denn..."

Zum anderen ist mir so, als ob  dazu bereits in einer BGH-Begründung die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nach 290(5) InsO festgestellt wurde, unabhängig davon ob das Erbe ausgeschlagen wird oder nicht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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AuswegInsolvenz

  • Gast
Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2012, 22:40:18 »

Die Erbschaft ist Neuerwerb und fliest im eröffneten Verfahren zu 100% in die Masse, in der WVP zu 50%. Das Erbe kann jedoch vom Schuldner innerhalb der gesetzlichen Pflichten ausgeschlagen werden. Das ändert jedoch nichts an den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners. Dieser hat den Erbschein und ggf. Den Nachweis über die Ausschlagung dem Verwalter zu übersenden.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie mich unter

*Adminedit: Werbung und Aufforderungen zur Kontaktaufnahme sind nicht erwünscht *
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2012, 22:57:55 von Dauerstress »
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #6 am: 01. November 2012, 10:27:22 »

   @All: hier geht es nicht darum ob das Erbe mitgeteilt werden muss, sondern ob der TH darüber informiert werden muss, wenn der Vater stirbt...Die Antwort ist ganz klar NEIN!!!!! Solange der Schuldner hier nichts erbt, geht es niemanden etwas an.ö
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AuswegInsolvenz

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #7 am: 01. November 2012, 12:48:43 »

Ich sehe das nicht so. Der Schuldner hat Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren. Bei der Erbschaft ist darauf abzustellen, wann der Anspruch entstanden ist. Das ist der Eintritt des Todesfalls. Zu diesem Zeitpunkt haben die Erben zumeist noch gar keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob die Erbschaft ausgeschlagen wird. Also ist der Erfall umgehend zu melden. Sollte sich danach herausstellen, dass die Erbschaft ausgeschlagen worden ist, ist die Angelegenheit auch für den TH/IV erledigt. Eine gerichtliche Entscheidung hierzu ist mir nicht bekannt. Aber in der Praxis erlebt man es auch oft, dass die Erben DENKEN, nur weil das Erbe verschuldet ist, nichts zu erben. Würde man also verallgemeinern, dass jeder der nichts erbt, die Erbschaft nicht angeben muss, würden alle die, die die Erbschaft nicht rechtswirksam ausgeschlagen haben, unweigerlich den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen. Demzufolge kann die richtige Empfehlung nur die sein, die Erbschaft erstmal zu melden. Ich denke die Frage "Muss ich, oder muss ich nicht" hängt viel zu viel vom Einzelfall ab, als das man sie so verallgemeinern könne.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #8 am: 01. November 2012, 13:14:16 »

@AuswegInsolvenz. Wohl auch nicht die Fragestellung verstanden: Wenn der Vater stirbt, die Mutter (Ehefrau) nach Berliner Modell erbt, muss der TE in diesem Fall keine Meldung an den TH leisten, da er garnichts erbt und es somit auch nichts auszuschlagen gibt. Ein erbe ablehnen kann nur derjenige, der auch etwas erbt!!!. Erst wenn die Mutter verstirbt muss dies bei einem möglichen Erbe gemeldet werden...und nicht grundsätzlich alles melden!!!!!!!

Mein Nachbar ist verstorben....melde das mal meinem TH, es könnte ja sein, dass er mir was hinterlässt!!!!!!!


:juchu: :juchu: :juchu:

wenn man schon gut gemeinte Ratschläge geben will, dann doch bitte ersteinmal die Frage des TE lesen und verstehen. Danke...und nein Danke, ich brauche keine persönliche Beratung ihrerseits!!!
« Letzte Änderung: 01. November 2012, 13:17:22 von Die_Anderen_waren_es »
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AuswegInsolvenz

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #9 am: 01. November 2012, 13:28:16 »

Vielleicht sollten Sie auch lesen lernen. Sie selbst haben verallgemeinernd geschrieben:

"@ paps: Warum muss man dem TH den Tod eines Familienmitgliedes mitteilen, wenn man nichts erbt?! Ich glaube nicht, das es den TH zu interessieren hat! 
Datum/Zeit: 29. Oktober 2012, 19:47:49Autor: Der_Alte" 


Und ich machte an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass es RATSAM ist, die Meldung abzugeben, desseidenn es ist ein ganz eindeutiger INDIVIDUELLER Fall (wie es hier ggf. ist). Ich gehe davon aus, dass dieser Antworten auch von andere Interessenten gelesen werden so dass es nur zielführend sein kann, wenn man nicht zu sehr verallgemeinert wird. Offensichtlich kommen Sie nicht aus der täglichen Praxis denn dann wüssten Sie, dass die Schuldner oftmals nicht einmal wissen, dass eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann, geschweigendenn was ein Berliner Testament ist. Ich höre regelmäßig "mein Vater hatte nichts also habe ich nichts geerbt, warum sollte ich das angeben". Deswegen der gut gemeinter Tip, auch Schulden können geerbt werden.

Im übrigen sollte es wohl auch dem Insolvenzverwalter vorbehalten sein prüfen zu können, ob unter Umständen die Voraussetzungen für eine Anfechtung nach § 2079 BGB vorliegen, wodurch dann doch ein Masseanspruch besteht (oder macht das nach Ihrer Auffassung auch jeder Schuldner selbst). Bevor Sie also jemanden Kompetenzen absprechen, sollten Sie sich intensiver, anstatt allgemein, mit den Theamtiken auseinandersetzen.
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paps

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #10 am: 01. November 2012, 14:57:19 »

Man beachte doch bitte in der ganzen Diskussion noch folgenden Halbsatz...
...Und wenn meine Mutter auch in der Zeit der Inso verstirbt, bekommt der TH das irgendwie mit??

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AuswegInsolvenz

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #11 am: 01. November 2012, 17:44:10 »

Danke. Genau darum geht es, diese Denkweise" :thumbup:
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Insokalle

Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #12 am: 01. November 2012, 19:18:09 »

Ich tendiere auch dazu, dass das Ableben einer Person, von der man möglicherweise erbt, dem IV nicht mitgeteilt werden muss, wenn man nichts erbt. Aber sicher ist sicher, wegen solcher Frage würde ich die RSB nicht riskieren.


„Im übrigen sollte es wohl auch dem Insolvenzverwalter vorbehalten sein prüfen zu können, ob unter Umständen die Voraussetzungen für eine Anfechtung nach § 2079 BGB vorliegen, wodurch dann doch ein Masseanspruch besteht (oder macht das nach Ihrer Auffassung auch jeder Schuldner selbst).“

Interessante Theorie. Aber ganz spontan: Meine Zustimmung findet sie derzeit nicht.

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Der_Alte

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #13 am: 01. November 2012, 21:34:49 »

Der Pflichtteilserbe könnte sicher anfechten, aber der BGH hat ja bereits entschieden, dass dieses Recht nicht auf den TH übergeht und demzufolge ist es für den TH auch nicht erforderlich, von einem Erbfall zu erfahren.
Es ist ja das Vermögen herauszugeben, was man erbt. Daher kann keine Benachrichtigungspflicht bestehen, wenn sich durch den Erbfall das eigene Vermögen nicht ändert.
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Insokalle

Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #14 am: 02. November 2012, 10:59:46 »

Genau in die Richtung gingen auch meine Überlegungen.
In Fortsetzung dessen ist für mich kein Anfechtungsrecht eines IV bei § 2079 BGB ersichtlich. Aber das wiederum gehört nicht zur Frage.

Meiner Meinung nach werden ohnehin in letzter Zeit zuviele wilde Theorien aufgestellt und Abschweifungen angestellt, die
a) weder nachvollziehbar noch überhaupt begründet werden,
b) wahrscheinlich nur unnötig für Verwirrung sorgen,
c) oftmals mit der gestellten Frage nicht das Geringste zu tun haben.

In einem Forum, in dem viele Laien ihre praktischen Probleme schildern, sollte man sich mE auf eine verständliche Beantwortung der gestellten Frage konzentrieren. Gelingt mir sicherlich auch nicht immer. Für Theorien, die nicht mit der Frage zusammenhängen, sind eigentlich andere Spielwiesen da.

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crimo65

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Re: Erben in der Inso/WVP
« Antwort #15 am: 12. Juni 2013, 15:36:09 »

Nachdem ich alles nochmals durchgelesen habe und immer noch verwirrt bin, hier der neueste Stand:

Mein Vater ist im Dezember verstorben und es gibt ein Testament, welches auch in der Form bestand hat (notariell beglaubigt). Daher ist meine Mutter mit all dem Vermögen als Alleinerbin eingesetzt.
Nun wurden vom Notar die Namen, Adressen der Kinder (4 an der Zahl) gefordert. Wahrscheinlich werden wir angeschrieben, was bislang noch nicht geschehen ist. Ich habe dem TH noch keine Informationen darüber zukommen lassen. Bin immer noch nicht in der WVP.
Wie soll ich mich weiterhin verhalten?? Ich werde wohl kaum das Erbe meiner Mutter angreifen, bzw. einen Pflichtteil fordern. Natürlich möchte ich mich auch richtig verhalten. Aber für einen anwaltliche Information ist bei mir auch kein Geld vorhanden.

Danke für Eure Antworten.
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