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Autor Thema: Erbschaft in der Insolvenz  (Gelesen 1611 mal)

Polli

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Erbschaft in der Insolvenz
« am: 06. April 2012, 14:42:39 »

Hallo,

ich benötige mal eine "sichere" Auskunft und hoffe das ich diese hier finden werde.

Ich befinde mich seit Aug. 2008 in der Regelinsolvenz. Die Restschuldbefreiung wurde beantragt.
Das Verfahren wurde noch nicht eingestellt und es wurde auch noch keine Ausschüttung an die
Gläubiger gemacht. Insolvenzmasse liegt vor. Es ist eine Regelinsolvenzverfahren, da ich früher
mal selbständig war.

Jetzt mein Problem:
Leider ist vor 14 Tagen mein Vater verstorben. Ich gehe davon aus, dass meine Schwester und
ich einiges Erben werden. U.a. soll ich zB ein Haus aleine erben.

Wie verhält sich dies nun?
- Kann ich in der jetztigen Situation der Insolvenz das Erbe ausschlagen OHNE das mir die Restschuldbefreiung versagt wird?
- Kann ich einen "Vergleich" mit den Gläbigern machen (Planinsolvenz)
- Soweit wie ich informiert bin, ist nur in der Wohlverhaltenperiode 50% des Erbe weg und in dieser Phase darf ich auch nicht das Erbe ausschlagen, weil es dann eine Obliegenheitsverletzung darstellt. Ist dies richtig?

Wäre froh, wenn mir dazu mal was sagen könnte.

Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 06. April 2012, 14:44:32 von Polli »
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armekirchenmaus

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Re: Erbschaft in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 06. April 2012, 15:02:12 »

Ich habe dazu das gefunden:

Zitat
Schlägt der Schuldner eine Erbschaft aus und fällt diese im Wege der Erbfolge einem anderen Mitglied seines Haushalts oder seiner Familie zu, so haben die Gläubiger darauf keinen Zugriff. Die Ausschlagung fällt nicht unter die Versagungsgründe des § 296 InsO (Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund Verstoßes des Schuldners gegen Obliegenheiten). Die Ausschlagung ist somit insolvenzrechtlich zulässig.


Zitat
Soweit wie ich informiert bin, ist nur in der Wohlverhaltenperiode 50% des Erbe weg und in dieser Phase darf ich auch nicht das Erbe ausschlagen, weil es dann eine Obliegenheitsverletzung darstellt. Ist dies richtig?

In der offenen Verfahrensphase ist sogar das komplette Erbe weg.
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Polli

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Re: Erbschaft in der Insolvenz
« Antwort #2 am: 06. April 2012, 15:08:14 »

vielen Dank erst mal.

ja dies habe ich auch schon gefunden, aber da gehen doch die Meinungen auseinander, denn
mir wurde gesagt das:

- Wenn ich mich in dem offenen Verfahren befinde zwar alles weg sei, aber ich auch das
Erbe ausschlagen kann OHNE das mir die Restschuldbefreiung versagt wird.

ABER

- wenn ich mich in der Wohlverhaltenperiode befinde ich das Erbe annehmen MUSS und 50% in
die Masse fällt. Ich kann zwar auch hier das Erbe ausschlagen, aber dann würde mir evt. doch
die Restschuldbefreiung versagt, weil ich mich dann doch der Obligenheit schuldig gemacht habe.

Also kann es sein das man da einen Unterschied macht, wann die Ausschlagung des Erbe zulässig ist
mit Berücksichtigung auf die Restschuldbefreiung?
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Insokalle

Re: Erbschaft in der Insolvenz
« Antwort #3 am: 06. April 2012, 15:11:40 »

- Kann ich in der jetztigen Situation der Insolvenz das Erbe ausschlagen OHNE das mir die Restschuldbefreiung versagt wird?

Ja, das ist ein höchstpersönliches Recht und die Möglichkeit der Ausschlagung steht auch in § 83 InsO.


- Kann ich einen "Vergleich" mit den Gläbigern machen (Planinsolvenz)

Um es kurz zu machen: Im lfd. Regelinsolvenzverfahren kann ein Insolvenzplan erstellt werden. Die Gläubiger müssen mit Plan besser stehen als ohne Plan.


- Soweit wie ich informiert bin, ist nur in der Wohlverhaltenperiode 50% des Erbe weg und in dieser Phase darf ich auch nicht das Erbe ausschlagen, weil es dann eine Obliegenheitsverletzung darstellt. Ist dies richtig?

Jein, in der WVP wäre zwar nur die Hälfte des Wertes des Erbes an die Masse abzuführen. Der Schuldner kann aber auch das Erbe ausschlagen. Das ist keine Obliegenheitsverletzung.


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