Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: meilo am 11. April 2009, 10:23:59
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Wie verhält es sich, wenn man in der Privatinsolvenz Geld erben sollte?
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Hallo :hi:
Ein Erbe in der Insolvenz : im Laufenden Verfahren ..? ist glaub ich Masse?? bin mir da aber nicht sicher,,
in der WohlverhaltensPhase muss zu 5o % an den Treuhänder rausgegeben werden (wenn das Insoverfahren auf gehoben wurde und die RSB angeköndigt wurde)
Grüß
Juergengrisu
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Besten Dank!
Ich muss aber noch einen Zusatz hinzufügen.
Kann ich nach der Erbschaft das Geld in vollem Umfang einen Privatschuldner gleich auf sein Konto überweisen?
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Nein !! auf keinen Fall an einen Schuldner das ist VERSAGUNGSGRUND begünstigung eines Schuldners.... NUR an den TREUHÄNDER
machen sie keinen Fehler und gefährden ihr verfahren..
gruß
juergengrisu
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:wink:Alles klar.
Vielen Dank.
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Hallo,
nach unserer TH ist es auschlaggebend, wann der Erbschaftsfall eintritt.
Stirbt der Erblasser vor oder in der Insolvenzphase, fließt alles in die Masse, tritt der Erbschaftsfall in der Wohlverhaltensphase ein, behält man 50%, die ander en 50% gehen in die Masse.