Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: volvofreak1975 am 09. April 2011, 09:21:58

Titel: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: volvofreak1975 am 09. April 2011, 09:21:58
Hallo,


mein Bruder ist in der Wohlverhaltensphase und hat während seiner Insolvenzverfahren große Immobillien geerbt aber dies dem Insolvenzgericht verschwiegen auch dem Insolvenzverwalter. Dieses Erbe befindet sich in Kroatien.

Meine Frage ist :

Welche Nachteile hat jetzt mein Bruder ?

Wird Ihm die Restschuldbefreiung versagt ?

Wird er Strafrechtlich verfolgt ?

Wird er wegen Insolvenzbetrug angezeigt und wegen falschen Eides ?

Weil werde mal die Woche den Insolvenzgericht und den Treuhänder Kontaktieren und verpfeiffen ...

Stehen mir dann Nachteile oder helfe ich dem Staat solche Betrüger zu Entlarven ...



Freu mich auf euere Antwort
Titel: Re: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: Fallera am 09. April 2011, 10:00:04
Welche Nachteile hat jetzt mein Bruder ?
-Versagung der RSB

Wird Ihm die Restschuldbefreiung versagt ?
-Wenn es herauskommt ja!

Wird er Strafrechtlich verfolgt ?
-Eher nicht.

Wird er wegen Insolvenzbetrug angezeigt und wegen falschen Eides ?
- Ich denke eher nicht.

Weil werde mal die Woche den Insolvenzgericht und den Treuhänder Kontaktieren und verpfeiffen ...
- Sie scheinen kein besonders gutes Verhältnis zu Ihrem Bruder zu haben.

Stehen mir dann Nachteile oder helfe ich dem Staat solche Betrüger zu Entlarven ...
-Welche Nachteile sollten sie dadurch haben?
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 295 InsO
 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Titel: Re: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: Feuerwald am 09. April 2011, 14:46:23
Stehen mir dann Nachteile oder helfe ich dem Staat solche Betrüger zu Entlarven ...

- Ja, Sie werden damit leben müssen.
- Den Staat interessiert das nicht, der ist davon nicht betroffen
- Ein Betrug liegt nicht vor, folglich gibt es auch keinen Betrüger, den es  in staatsbürgerlicher Pflichtsamkeit zu denunzieren gilt.   
Titel: Re: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: Schimmelreiter am 10. April 2011, 19:31:58
Wer Sie als Bruder hat, braucht wohl keine Feinde mehr. Sie sollten sich schämen. :fuchsteufelswild:
Sorry, meine Meinung.
Titel: Re: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: Angestellte80 am 10. April 2011, 22:04:57
Wer Sie als Bruder hat, braucht wohl keine Feinde mehr. Sie sollten sich schämen. :fuchsteufelswild:
Sorry, meine Meinung.


dem kann ich nur bei pflichten!! Solche Verwandten möchte ich nicht haben!!! :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild: :nono: :nono:
Titel: Re: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: juergengrisu am 10. April 2011, 22:21:29
Die Welt besteht nur noch aus anscheißen petzen usw... WIEDERLICH!!!!!!!!!!!!!!!! :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: sammydeluxe am 10. April 2011, 22:38:35
Sorry, aber solche Leute wie Sie gehören zum einen nicht in dieses Forum, zum anderen sollte die Familie über alles stehen. Scheint ja gerade so, als wenn Sie es nicht verkraften können, das Ihr Bruder und nicht Sie was geerbt hat.

Ohne Worte kann man da nur sagen......

oder Sie selbst sind der jenige der geerbt hat und traut sich dies hier nicht zuzugeben....
Titel: Re: Erbschaft während Insolvenzverfahren Verschwiegen
Beitrag von: Dauerstress am 11. April 2011, 12:07:29
Ich glaube hier kennt keiner die genauen Umstände, keiner weiß, was bisher vorgefallen ist. Daher sollte auch niemand abgeurteilt werden.

Die beiden Sätze
Weil werde mal die Woche den Insolvenzgericht und den Treuhänder Kontaktieren und verpfeiffen ...

Stehen mir dann Nachteile oder helfe ich dem Staat solche Betrüger zu Entlarven ...
sind aber recht provokativ und gehören hier eigentlich nicht ins Forum. Das hilft nimanden und schürt nur Unmut. Von daher mache ich hier jetzt mal zu.