Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gerda am 31. Juli 2007, 18:15:20

Titel: Ereichbarkeite während Regelinsolvenz - für wen???
Beitrag von: Gerda am 31. Juli 2007, 18:15:20
Hallo!
Über meinen Laden wurde am 19. 07.  das Insolvenzverfahren eröffnet.  Die Schliessung stand schon fest.  In letzter Minute kaufte diesen noch jemand für 'nen Appel und 'nen Ei.  Nun werde ich ständig durch Anrufe genervt.  Der neue Eigentümer kennt sich nicht mit der Materie aus, die Mitarbeiterin ebenso wenig.  Kundenakten soll ich zurückbringen (wobei ich gedacht hatte, dass ICH diese 10 Jahre aufheben muss).  Post (Mahnungen etc. ) wird geöffnet usw.  Die ganze Sache hat mich psychisch ziemlich mitgenommen.  Muss ich die Telefonate entgegennehmen? Oder müssen die "Nerver" sich an den IV wenden, wenn Sie was wissen wollen? Bei Schließung des Ladens hätte ich nicht für Fragen da sein müssen, ebenso wäre die Post einfach wieder an den Absender zuruückgeschickt worden. . . . .  Meinen IV erreiche ich leider nicht. . . .
Gruß, Gerda
Titel: Re: Ereichbarkeite während Regelinsolvenz - für wen???
Beitrag von: paps am 31. Juli 2007, 18:58:50
Hallo!
Über meinen Laden wurde am 19. 07.  das Insolvenzverfahren eröffnet. 

Haben Sie nicht selber Insolvenzantrag gestellt?



Zitat
  In letzter Minute kaufte diesen noch jemand für 'nen Appel und 'nen Ei.  Nun werde ich ständig durch Anrufe genervt.  Der neue Eigentümer kennt sich nicht mit der Materie aus, die Mitarbeiterin ebenso wenig.
Wenn Sie nicht mehr Eigentümer sind, müssen Sie auch keine Fragen beantworten.
Stellen Sie den AB auf Direktantwort ein oder lassen Sie sich eine neue Rufnummer geben.

Zitat
Kundenakten soll ich zurückbringen (wobei ich gedacht hatte, dass ICH diese 10 Jahre aufheben muss).  Post (Mahnungen etc. ) wird geöffnet usw.
Welche Kundenakten? Sind es reine Geschäftsdaten müsste in dem Übernahmevertrag eine Reglung getroffen sein.
Wessen Post wird geöffnet? Eventuell Verstoß gegen das Postgeheimnis/Briefgeheimnis ?


 
Titel: Re: Ereichbarkeite während Regelinsolvenz - für wen???
Beitrag von: Gerda am 31. Juli 2007, 21:09:09
Danke für die Antwort. 
ICH habe einen Insolvenzantrag gestellt.  Habe mich wahrscheinlich blöd ausgedrückt.
Bei den Kundenakten handelt es sich um Kundenkarteien mit dazugehörigem Schriftwechsel wie Bestellungen und Bestätigungen, Angeboten etc.  Einen Übernahmevertrag habe ich nicht gesehen.  Ich weiß nicht, was der Kaufvertrag zwischen dem neuen Besitzer und IV beinhaltet. . . . . . .  Ich wurde nicht informiert.
Bei der Post handelt es sich wohl um Briefe, die nicht direkt an mich adressiert sind, sondern an das Unternehmen ohne Ansprechpartner, wobei es sich hier in erster Linie um Mahnungen aufgrund von Lastschriften handelt, gegen die mein IV Widerspruch eingelegt und diese zurückgeholt hat (bis in den April zurück!!!).
Bei jeder Handlung oder jetzt auch bei der Nichthilfeleistung dem neuen Besitzer gegenüber habe ich Bedenken, dass ich rechtlich nicht richtig handele.
Gruß, Gerda
Titel: Re: Ereichbarkeite während Regelinsolvenz - für wen???
Beitrag von: paps am 31. Juli 2007, 23:32:09
Ihr altes Unternehmen sollten Sie jetzt wirklich außen vor lassen und Abstand gewwinnen.

Wenn das Unternehmen durch einen Dritten weitergeführt wird, sollten Sie ihm schon eine Möglichkeit geben, vernünftig mit den Stammkunden umgehen zu können.
Relevant sind natürlich nur die Dinge, die zur Führung des Geschäftes notwendig sind. (Anschrift, Kundennummer, Bestellungen, Zahlungen).

Post die an das Unternehmen gerichtet ist, muss auch der neue  Inhaber beantworten (können).

Wenn die Firma verkauft wurde, wieso mischt sich dann Ihr IV in deren Belange ein?  Er hat doch garkeine  Rechtsbefugnis für das Unternehmen.
(Oder gibt es einen IV für das Unternehmen und einen für die eigene Insolvenz?)
Aber das ist Sache des neuen GF.

Titel: Re: Ereichbarkeite während Regelinsolvenz - für wen???
Beitrag von: Gerda am 01. August 2007, 13:13:32
Der IV hat den Kaufvertrag geschrieben.  Der neue Besitzer hat den Kaufvertrag also mit der Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossen. 
Ich werde wohl meine Telefonnummer ändern lassen müssen.  Trotz Aufforderung,,davon abzusehen, wird immer wieder meine private Telefonnummer herausgegeben, auch an Lieferanten und andere Vertragspartner.   Ich würde wirklich gerne Abstand gewinnen wollen . . . .
Gruß, Gerda