Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: futzi1 am 16. Januar 2017, 19:06:17

Titel: Erfahrungen mit Treuhändern und Insolvenzverwaltern gesucht
Beitrag von: futzi1 am 16. Januar 2017, 19:06:17

Hallo Leute,

mein Treuhänder, eher Insolvenzverwalter, vermeidet es nach möglichkeit meine Emails und Faxe schriftlich zu beantworten.

Er lädt mich von Zeit zu Zeit in sein Büro ein um die angefallenen Fragen mündlich zu erörtern.

Ich habe so den Eindruck er will tunlichst vermeiden sich irgendwie schriftlich festzulegen weil er Angst vor Regessforderungen nach dem Verfahren hat und möglichst wenig Angriffsfläche bieten.

Habt ihr ähnlicher Erfahrungen gemacht?

Ist das bei diesen Leuten üblich

oder will mein TH nur vorbeugen?

Titel: Antw:Erfahrungen mit Treuhändern und Insolvenzverwaltern gesucht
Beitrag von: waldi am 16. Januar 2017, 19:40:15
Dass THs bzw. IVs durchweg schreibfaul sind (bis auf die jährlichen Standardschreiben), kann ich aus eigener Erfahrung durchaus bestätigen.

Einzig auf die Nachfrage, ob bzw. ab wann der zusätzlich angenommene Nebenjob der Pfändung unterliegt, kam eine prompte Antwort. Schriftlich.
Titel: Antw:Erfahrungen mit Treuhändern und Insolvenzverwaltern gesucht
Beitrag von: futzi1 am 17. Januar 2017, 09:01:07
danke für die Antwort,

ich suche allerdings ggf. auch Antworten von Leuten die ev. auch positive Erfahrungen gemacht haben.

Ausserdem interessiert mich die gesetzliche Grundlage dafür.

PS:
was muss ich wo einstellen um E-mail-Benachrichtigungen bei Antworten zu bekommen?
Titel: Antw:Erfahrungen mit Treuhändern und Insolvenzverwaltern gesucht
Beitrag von: wollter001 am 18. Januar 2017, 19:11:48
Hallo 
Der TH, oder Verbraucherinsolvenzverwalter ab dem 1. Juli 2014 hat bestimmt  keine Angst  von Schuldner, er ist doch kein RA des Schuldner, nur Vollstrecker von Seite des Gläubiger der Einzelvollstreckung uneingeschränkt geltend machen kann, und sein Auftrag ist Beachtung der Obliegenheiten des Schuldner. Von IG Seite wird der TH voll unterstützt.

mfg wollter001
Titel: Antw:Erfahrungen mit Treuhändern und Insolvenzverwaltern gesucht
Beitrag von: futzi1 am 28. Januar 2017, 14:12:19
Danke für den Hinweis.

Gilt eigentlich die Reform auch für vorher begonnene Verfahren?

Auf welche Regelung der neuen Rechtslag führst du deine Aussage zurück?
Titel: Antw:Erfahrungen mit Treuhändern und Insolvenzverwaltern gesucht
Beitrag von: wollter001 am 28. Januar 2017, 21:37:56
Die Vergütung des Treuhänders für Eröffnungsverfahren bis 30.06.2014 war nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung (Schlussverteilung gemäß § 196 Abs.2 InsO zugestimmt, Schriftliches Verfahren gem. § 5 II Inso angeordnet und Schlusstermin gemäß § 197 Inso bezieht) . Der Treuhänder hat bei pauschale Vergütung in der Regel 15% von gepfändete Insolvenzmasse, dazu noch Betrag an Auslagen pauschale 15% von Netto Vergütung angesetzt. Die Vergütung hat in der Regel mindestens 600 € betragen. Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z.B. durch Reisen, tatsächlich entstehen, waren als Auslagen zu erstatten. Der Verwalter konnte nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalbetrag fordern, der im ersten Jahr 15% danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250 € je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit. Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen, wurde von Insolvenzmasse 19 % Umsatzsteuer  von Treuhänder an FA  überwiesen.

Änderungen des Vergütungsrechts für Treuhänder bzw.Verbraucherinsolvenzverwalter ab dem 1. Juli 2014 
Ab dem 1. Juli 2014 fällt seine Vergütung in der Regel wie Insolvenzverwalter zurück.
Danach erhält der Insolvenzverwalter als Regelvergütung die Staffelsätze:

von den ersten bis 50.000 € der Insolvenzmasse >>>>>>>>>>>> 40 %
von dem Mehrbetrag bis zu 100.000 € Insolvenzmasse >>>> 25 %
von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 € Insolvenzmasse >>>>> 7 %
von dem Mehrbetrag bis zu 1.000.000 € Insolvenzmasse >>>>3 %
von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 € Insolvenzmasse >>>2 %
von dem Mehrbetrag bis zu 100.000.000 € Insolvenzmasse >>1 %
Dazu von Insolvenzmasse 19 % Umsatzsteuer wird von Treuhänder an FA  überwiesen.

Titel: Antw:Erfahrungen mit Treuhändern und Insolvenzverwaltern gesucht
Beitrag von: waldi am 29. Januar 2017, 08:46:34
Gilt eigentlich die Reform auch für vorher begonnene Verfahren?
Nein.