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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren  (Gelesen 3243 mal)

VerzweifelteStudentin

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Hallo,

ich brauch mal eure Hilfe:

ich erhielt gerade das Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren vom Amtsgericht, sprich das Protokoll plus die Tabelle zur Kenntnisnahme.

Ein Gläubiger (Bank) fehlt in der Tabelle gänzlich. Hat er seine Forderung nicht angemeldet?
Was heisst das für mich? Werde ich von diesen Schulden nicht restschuldbefreit?

Ist komischerweie auch noch der Gläubiger mit der höchsten Forderung gewesen.

Dann steht bei einem anderen Gläubiger beim Punkt "aktuell festgestellter Betrag" 0,00 €uro. Die Schulden bei diesem belaufen sich aber auf 9.682 30 €. Was heisst das????

Ich steige leider nicht durch. Was bedeutet das für mich???? Habe ich nun weniger Schulden, die ich in den sechs Jahren abzutragen habe?

Das Einzige, was für mich eindeutig und Grund zur Freude ist: "Laut Erklärung des Treuhänders sind keine Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin angemeldet worden."  :juchu:

Danke
« Letzte Änderung: 24. April 2010, 12:44:48 von VerzweifelteStudentin »
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KSC

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #1 am: 24. April 2010, 12:52:18 »

Huhu,

bei mir waren es 40 Gläubiger. Ok, waren einige oder der größte Teil davon Betrüger-Firmen, aber hier zum Vergleich:

VOR Insolvenzeröffnung: 40 Gläubiger
10 Monate nach Eröffnung: 10 Gläubiger (eine Betrügerfirma ist darunter) also wären es 9.

31 haben nicht angemeldet, davon wissen einige warum (weil sie damit net durchkommen) und andere haben einfach nicht angemeldet.


Sie sind auch in der RSB dabei, auch wenn sie nicht angemeldet haben, Pech halt^^
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VerzweifelteStudentin

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #2 am: 24. April 2010, 12:57:57 »

hi,

na dann brauche ich mir ja keine sorgen machen und kann das schreiben einfach abheften.

hab mich nur echt gewundert, wieso eine grosse bank und zugleich der gläubiger mit der höchsten forderung nicht anmeldet.

danke schön!

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KSC

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #3 am: 24. April 2010, 13:01:23 »

Meist ist da eh nichtsmehr zu holen und die buchen die Forderung dann aus  :wink:
« Letzte Änderung: 24. April 2010, 13:16:37 von KSC »
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VerzweifelteStudentin

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #4 am: 24. April 2010, 16:46:09 »

da steht übrigens bei dem gläubiger "festgestellt in voller höhe für den aufall", bei den anderen steht das nicht.

was heisst das????

handelt sich um einen bankkredit.
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KSC

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #5 am: 24. April 2010, 16:53:34 »

Das weiß ich jetzt nicht
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paps

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #6 am: 24. April 2010, 20:39:33 »

Ausfall ist die Restforderung nach der Verwertung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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VerzweifelteStudentin

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #7 am: 24. April 2010, 21:54:07 »

Ausfall ist die Restforderung nach der Verwertung.

ehm.....welche verwertung???? das war ein konsumentenkredit ohne zusätzliche sicherheiten.

klar, gehaltsabtretung und so eine versicherung bei todesfall...aber zählt das?

und wenn nichts verwertet wurde, wieso ist dann der aktuell festgestellte betrag 0,00 €uro????
« Letzte Änderung: 24. April 2010, 22:10:58 von VerzweifelteStudentin »
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makro

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #8 am: 24. April 2010, 23:08:00 »

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Tabelle-unverstaendlich-6150.html

@KSC  mittlerweile sollte nun wirklich jeder hier wissen das du 40 Gläubiger hattest, die Summen davon und das fast alles "Betrüger"firmen sin, wobei auch dazu immer 2 gehören! Ich kann das langsam echt nicht mehr lesen, das nervt! Es wäre weiterhin schön wenn du dich mit deinem Halbwissen etwas zurückhälst und nicht jeden zweiten hier verunsicherst!
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KSC

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #9 am: 24. April 2010, 23:26:38 »

Ich will doch nur helfen, mehr nicht. Und wenn du ein Problem mit mir hast, dann können wir es gerne anderst austragen, aber ich brauch mich sicherlich nicht von dir blöd anmachen lassen.
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paps

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #10 am: 24. April 2010, 23:42:13 »

Die Höhe ist mit 9... festgestellt.
Da Verwertungs-/ Abtretungsrechte vorliegen, ist zu prüfen, ob diese einlösbar sind.
Ist dies nicht der Fall, zählen die 9.. als angemeldete Forderung.

Da ein GL noch nicht angemeldet hat, könnte er dies unter bestimmten Voraussetzungen aber noch tun.
« Letzte Änderung: 24. April 2010, 23:44:12 von paps »
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makro

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #11 am: 25. April 2010, 01:35:02 »

Ich will doch nur helfen, mehr nicht. Und wenn du ein Problem mit mir hast, dann können wir es gerne anderst austragen, aber ich brauch mich sicherlich nicht von dir blöd anmachen lassen.


Helfen tust Du aber nur wenn du deiner Antworten sicher bist, alles andere verunsichert! Ich hab kein Problem mit dir, du hat eins mit dir selbst! Was sollen diese Kindergartensprüche? Du willst hier Hilfe, aber wenn man dich mal auf etwas hinweist, dann wirste frech. Wahrscheinlich gehst Du auch so mit deinen Mitmenschen und Gläubigern um und dann wundert mich die Sorge nicht, das ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung stellen könnte! Die Sorgen habe ich nicht, da ich weiß wie man sich zu benehmen hat!

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VerzweifelteStudentin

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Re: Ergebnis der Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren
« Antwort #12 am: 25. April 2010, 09:24:58 »

Die Höhe ist mit 9... festgestellt.
Da Verwertungs-/ Abtretungsrechte vorliegen, ist zu prüfen, ob diese einlösbar sind.
Ist dies nicht der Fall, zählen die 9.. als angemeldete Forderung.

Da ein GL noch nicht angemeldet hat, könnte er dies unter bestimmten Voraussetzungen aber noch tun.


hallo,

danke dir. dann besteht also kein grund zur sorge und ich kann nichts anderes tun als abwarten, richtig?

gruss.
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