Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Momo72 am 25. August 2011, 19:45:32

Titel: erhöhter pfändungsfreibetrag
Beitrag von: Momo72 am 25. August 2011, 19:45:32
hallo

die PI meines mannes ist im april dieses jahres eröffnet worden
vor einiger zeit hat der TH dann einen antrag gestellt das ich als unterhaltsberechtigte person nicht mehr anerkannt werde. parallel dazu haben wir auch einen antrag gestellt das die pfändungsfreigrenze hochgesetzt wird aufgrund seines weiten weges zur arbeit (53 km pro weg)

der TH hat seinen antrag durchbekommen, wir allerdings auch!!  :thumbup:

die pfändungsfreigrenze wurde nun per gerichtsbeschluß um 290 euro pro monat angehoben.
nun meine frage die sich hoffentlich nicht allzu dumm anhört: werden diese 290 euro einfach auf die 1029,99 draufgerechnet??
Titel: Re: erhöhter pfändungsfreibetrag
Beitrag von: horst69 am 26. August 2011, 07:39:11
Es gibt keine dummen Fragen..... :wink:


Ja, diesen Betrag den 1029,99€ hinzurechnen = Netto :thumbup:
Titel: Re: erhöhter pfändungsfreibetrag
Beitrag von: Momo72 am 26. August 2011, 10:27:12
ok vielen dank! wissen wir bescheid