Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: RacingPaul am 02. Juni 2013, 07:58:33
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einen schönen guten Morgen
wie kann man mit Verweis auf den §850a ZPO die Pfändungsfreigrenze für ein Pfändungsschutzkonto erhöhen lassen?
Sachverhalt:
Pfändungsschutzkonto für mich und 2 x Unterhaltspflichtige vorhanden
ursächlich durch meinen neuen Job bekomme ich jetzt wieder Spesenzahlungen, ca. 500 Euro im Monat
jetzt bräuchte ich eine Bestätigung für die Bank damit man dort den unpfändbaren Betrag anpasst
was ist zu tun?
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Da werden Sie wohl das Gericht um eine entsprechende Beschlusslage bitten müssen. Außerdem müsste es sich nach meiner Meinung um einen Antrag nach § 850 l ZPO handeln.