Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: RacingPaul am 02. Juni 2013, 07:58:33

Titel: Erhöhung der Pfändungsfreigrenze Pfändungsschutzkonto nach § 850a
Beitrag von: RacingPaul am 02. Juni 2013, 07:58:33
einen schönen guten Morgen

wie kann man mit Verweis auf den §850a ZPO die Pfändungsfreigrenze für ein Pfändungsschutzkonto erhöhen lassen?

Sachverhalt:
Pfändungsschutzkonto für mich und 2 x Unterhaltspflichtige vorhanden

ursächlich durch meinen neuen Job bekomme ich jetzt wieder Spesenzahlungen, ca. 500 Euro im Monat

jetzt bräuchte ich eine Bestätigung für die Bank damit man dort den unpfändbaren Betrag anpasst

was ist zu tun?

Titel: Re: Erhöhung der Pfändungsfreigrenze Pfändungsschutzkonto nach § 850a
Beitrag von: Der_Alte am 03. Juni 2013, 11:04:04
Da werden Sie wohl das Gericht um eine entsprechende Beschlusslage bitten müssen. Außerdem müsste es sich nach meiner Meinung um einen Antrag nach § 850 l ZPO handeln.