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Autor Thema: Erhöhung pfändungsfreier Betrag und Kindergeld  (Gelesen 11282 mal)

acer

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Erhöhung pfändungsfreier Betrag und Kindergeld
« am: 30. August 2007, 09:13:50 »

Hallo alle da

wie ist das mit dem Kindergeld.    Habe beantragt das mein Freibetrag erhöt wird, weil ich in Dänemark arbeite um meine schulden los zu werden
und dadurch doppelte Haushaltsführung habe

jetz habe ich bescheid bekommen das der Betrag auf 2.  227,75 € erhöt wurde  :juchu:( Verheiratet 2 Kinder 11 und 8 jahre )
allerdings wird das kindergeld vom 308,00 € von dem Betrag abgezogen :cry:

ist das so da Kindergeld doch eigentlich nicht Pfändbar ist

danke für eure antworten und Behmühungen

PS Meine Frau ist leider Arbeitslos :neutral:
« Letzte Änderung: 31. August 2007, 13:03:12 von acer »
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paps

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Re: Was zählt eigentlich unter
« Antwort #1 am: 30. August 2007, 22:32:50 »

sorry, dass ich das jetzt mal getrennt habe, finde ich für künftige user einfach besser.
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Zu ihrer Frage:


Das könnte in diesem Falle so sein, da die Entscheidung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze  im "billigen Ermessen" des Gerichtes liegt.

Zwar wäre Kindergeld kein Einkommen im Bezug auf die ZPO.

Aber  als geldwerter Betrag , der neben dem höheren Pfändungsfreien zur Verfügung steht dann doch wieder zu berücksichtigen.

Dies hat das Gericht getan.
« Letzte Änderung: 30. August 2007, 22:37:42 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

acer

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Re: Erhöhung pfändungsfreier Betrag und Kindergeld
« Antwort #2 am: 31. August 2007, 13:00:54 »

Danke für die Antwort
dann werde ich dem gericht mal kunttun das ich mit der Einrechnung der kindergeldes nicht einverstanden bin :uneinsichtig: da ich mit dem festgesetzen  Betrag nicht 2 haushalte führen kann und die kosten in DK doch recht hoch sind.
mal schauen ob da nicht ein deal möglich ist, sonst kann ich auch in D bleiben und versuchen hier Arbeit zu Finden :whistle:

noch mal Danke
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