Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: acer am 30. August 2007, 09:13:50
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Hallo alle da
wie ist das mit dem Kindergeld. Habe beantragt das mein Freibetrag erhöt wird, weil ich in Dänemark arbeite um meine schulden los zu werden
und dadurch doppelte Haushaltsführung habe
jetz habe ich bescheid bekommen das der Betrag auf 2. 227,75 € erhöt wurde :juchu:( Verheiratet 2 Kinder 11 und 8 jahre )
allerdings wird das kindergeld vom 308,00 € von dem Betrag abgezogen :cry:
ist das so da Kindergeld doch eigentlich nicht Pfändbar ist
danke für eure antworten und Behmühungen
PS Meine Frau ist leider Arbeitslos :neutral:
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sorry, dass ich das jetzt mal getrennt habe, finde ich für künftige user einfach besser.
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Zu ihrer Frage:
Das könnte in diesem Falle so sein, da die Entscheidung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze im "billigen Ermessen" des Gerichtes liegt.
Zwar wäre Kindergeld kein Einkommen im Bezug auf die ZPO.
Aber als geldwerter Betrag , der neben dem höheren Pfändungsfreien zur Verfügung steht dann doch wieder zu berücksichtigen.
Dies hat das Gericht getan.
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Danke für die Antwort
dann werde ich dem gericht mal kunttun das ich mit der Einrechnung der kindergeldes nicht einverstanden bin :uneinsichtig: da ich mit dem festgesetzen Betrag nicht 2 haushalte führen kann und die kosten in DK doch recht hoch sind.
mal schauen ob da nicht ein deal möglich ist, sonst kann ich auch in D bleiben und versuchen hier Arbeit zu Finden :whistle:
noch mal Danke