Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ch7488 am 08. Januar 2010, 14:13:32

Titel: erneuter Prüfungstermin, wozu dann Fristen?
Beitrag von: ch7488 am 08. Januar 2010, 14:13:32
vorab: IN eröffnet 2009, bislang ohne Abschluss, RSB beantragt.

Soeben habe ich gesehen, dass "zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen" erneut ein Prüfungstermin festgesetzt wurde. Das ist mittlerweile der 3. Prüfungstermin... wozu gibt es denn dann die Fristen zur Anmeldung, wenn Gläubiger sie auch so spät noch anmelden können? (zumal ich der Meinung bin, alle Gläubiger bereits im Antrag angegeben zu haben oder ihnen zumindest den Eröffnungsbeschluss zugesandt zu haben).

Wieviele Verlängerungen dieser Frist kann es eigentlich noch geben, bevor das Verfahren endlich zum Abschluss kommt und meine WVP zu laufen beginnt? Irgendwie komme ich hier vor als hinge ich in der Luft, in einer Art verfahrensrechtlichem Niemandsland  :sad:

Es gibt keine offenen Forderungen gegenüber Angestellten (da ich keine hatte und habe).

 

Titel: Re: erneuter Prüfungstermin, wozu dann Fristen?
Beitrag von: makro am 08. Januar 2010, 14:34:13
Hallo,

bei mir auch, IN vom Dezember 2008, jetzt Ende Januar ist der 2. Prüfungstermin, der erste war im Februar 09. Dazwischen gab es ca. 10 Nachmeldungen, vor allem vom Finanzamt welche immer wieder die vom IV bestrittenen geschätzten Beträge neu nachmelden.