Hallo,
ich bin seit einiger Zeit stille Mitleserin hier im Forum und möchte erstmal Danke sagen, für alle hilfreichen Tips , die ich hier erhalten konnte. Nach dem ersten Termin bei der Schuldnerberatung im Juni letzten Jahres wurde ich im Februar 2010 in die Beratung aufgenommen. Nachdem der aussergerichtliche Einigungsversuchgescheitert ist, habe ich am 21.6. meinen Insolvenzantrag abgegeben und bereits am 25.06. ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren am 23.6. um 13 Uhr eröffnet wurde. Mir wurde auch die zuständige Treuhänderin mitgeteilt.
Ich denke, dass ich mich einigermassen gut darauf vorbereitet habe, insofern man das überhaupt kann. Neues Konto eröffnet, Bargeld immer abgeholt, keine Lastschiften mehr, überflüssige Versicherungen gekündigt ...
Natürlich habe ich Angst, was für eine Treuhänderin ich "erwischt" habe, da man hier ja doch so einiges an Horrorgeschichten nachlesen kann. Es handelt sich um eine Hamburger Kanzlei mit mehreren Anwälten, die auf Insolvenzrecht spezialisiert. Über die Suchfunktion konnte ich hier nichts Negatives finden, aber das mag ja noch gar nichts heissen. Ich hoffe auf meine Fragen hier vielleicht eine Antwort bzw. einen Tip zu bekommen:
1) Kontakt Treuhänderin:
Soll ich abwarten, bis ich angeschrieben werde oder mich selbständig bei der Treuhänderin melden ? Sie ist nicht am gleiche Ort ansässig (ca. 85 km entfernt) und ich frage mich, wie das überhaupt mit dem Kontakt laufen wird.
2) Pfändungsbetrag:
Ich erhalte mein Gehalt immer bereits am 15. für den folgenden Monat ( heisst - am 15.6. wurde das Juligehalt überweisen) . Wie immer habe ich alles bar abgeholt. Normalerweise zahle ich am 1. die Fixkosten ein und überweise sie umgehend. Muss ich jetzt von diesem Gehalt den ersten Pfändungsbetrag zahlen, da das Verfahren ja im Juni eröffnet wurde und ich da schon bei Juli Gehalt hatte ? Mein Arbeitgeber habe ich vorgewarnt , dennoch würde ich gern nach der Möglichkeit fragen, den Pfändungsbetrag selber überweisen zu dürfen, weil das ja anscheindend bei einigen möglich ist. Falls nicht, ist es die Regel, dass der Treuhänder Kontakt zu mir aufnimmt, bevor er den AG anschreibt ? Ist es richtig, dass, wenn er den AG anschreibt, der erste Pfändungsbetrag von der nächsten Gehaltabrechnung abgeführt wird oder anonsten rückwirkend gleich der andere Betrag auch noch mit abgezogen wird ?
3) Vermieter:
Ich wohne seit über 20 Jahren in meiner Wohnung. Es wurde keine Mietkaution geleistet und es gab niemals Mietrückstände. Da es ein Privatvermieter ist ( nur 5 Mietparteien samt Vermieter und Familie) und meine Eltern im gleichen Haus wohnen, würde ich gern alles tun, um zu vermeiden, dass der Vermieter angeschrieben wird, um Ihnen das zu ersparen. Ich weiss aber , genauso wie bei dem vorherigen Punkt, nicht , ob der Treuhänder gleich loslegt und ob es ratsam ist, ihn vorab mit dieser Frage zu "belästigen". Möchte nicht unnötg nerven und habe noch die stille Hoffnung, dass der Vermieter gar nicht angeschrieben wird, da es ja auch keine Kaution gibt, die zur Masse fliessen würde. Ich weiss einfach nicht, wie ich es am besten angehe ...
4) Kontosprerrung:
Wie lange dauert es in der Regel, bis das Konto gesperrt wird ? Kann auch das passieren, bevor der Treuhänder Kontakt zu mir aufnimmt ? Wenn ich nun gerade zum 1. meine Fixkosten einzahle, um sie nächsten Tag zu überweisen und das Konto gesperrt wird, darf ich nach Freigabe dann sofort wieder darüber verfügen ?
Vielen Dank für die Antworten.
MfG
new-horizon