"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: eröffnetes Insolvenzverfahren  (Gelesen 4385 mal)

new-horizon

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
eröffnetes Insolvenzverfahren
« am: 28. Juni 2010, 18:07:38 »

Hallo,

ich bin seit einiger Zeit stille Mitleserin hier im Forum und möchte erstmal Danke sagen, für alle hilfreichen Tips , die ich hier erhalten konnte. Nach dem ersten Termin bei der Schuldnerberatung im Juni letzten Jahres wurde ich im Februar 2010 in die Beratung aufgenommen. Nachdem der aussergerichtliche Einigungsversuchgescheitert ist, habe ich am 21.6. meinen Insolvenzantrag abgegeben und  bereits am 25.06. ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren am 23.6. um 13 Uhr eröffnet wurde. Mir wurde auch die zuständige Treuhänderin mitgeteilt.

Ich denke, dass ich mich einigermassen gut darauf vorbereitet habe, insofern man das überhaupt kann. Neues Konto eröffnet, Bargeld immer abgeholt, keine Lastschiften mehr, überflüssige Versicherungen gekündigt ...

Natürlich habe ich Angst, was für eine Treuhänderin ich "erwischt" habe, da man hier ja doch so einiges an Horrorgeschichten nachlesen kann. Es handelt sich um eine Hamburger Kanzlei mit mehreren Anwälten, die auf Insolvenzrecht spezialisiert. Über die Suchfunktion konnte ich hier nichts Negatives finden, aber das mag ja noch gar nichts heissen.  Ich hoffe auf meine Fragen hier vielleicht eine Antwort bzw. einen Tip zu bekommen: 

1) Kontakt Treuhänderin:
Soll ich abwarten, bis ich angeschrieben werde oder mich selbständig bei der Treuhänderin melden ? Sie ist nicht am gleiche Ort ansässig (ca. 85 km entfernt) und ich frage mich, wie das überhaupt mit dem Kontakt laufen wird.

2) Pfändungsbetrag:
Ich erhalte mein Gehalt immer bereits am 15. für den folgenden Monat ( heisst - am 15.6. wurde das Juligehalt überweisen) . Wie immer habe ich alles bar abgeholt. Normalerweise zahle ich am 1. die Fixkosten ein und überweise sie umgehend. Muss ich jetzt von diesem Gehalt den ersten Pfändungsbetrag zahlen, da das Verfahren ja im Juni eröffnet wurde und ich da schon bei Juli Gehalt hatte ? Mein Arbeitgeber habe ich vorgewarnt , dennoch würde ich gern nach der Möglichkeit fragen, den Pfändungsbetrag selber überweisen zu dürfen, weil das ja anscheindend bei einigen möglich ist. Falls nicht, ist es die Regel, dass der Treuhänder Kontakt zu mir aufnimmt, bevor er den AG anschreibt ?  Ist es richtig, dass, wenn er den AG anschreibt, der erste Pfändungsbetrag von der nächsten Gehaltabrechnung abgeführt wird oder anonsten rückwirkend gleich der andere Betrag auch noch mit abgezogen wird ?

3) Vermieter:
Ich wohne seit über 20 Jahren in meiner Wohnung. Es wurde keine Mietkaution geleistet und es gab niemals Mietrückstände. Da es ein Privatvermieter ist ( nur 5 Mietparteien samt Vermieter und Familie) und meine Eltern im gleichen Haus wohnen, würde ich gern alles tun, um zu vermeiden, dass der Vermieter angeschrieben wird, um Ihnen das zu ersparen. Ich weiss aber , genauso wie bei dem vorherigen Punkt, nicht , ob der Treuhänder gleich loslegt und ob es ratsam ist, ihn vorab mit dieser Frage zu "belästigen". Möchte nicht unnötg nerven und habe noch die stille Hoffnung, dass der Vermieter gar nicht angeschrieben wird, da es ja auch keine Kaution gibt, die zur Masse fliessen würde. Ich weiss einfach nicht, wie ich es am besten angehe ... :sad:

4) Kontosprerrung:
Wie lange dauert es in der Regel, bis das Konto gesperrt wird ? Kann auch das passieren, bevor der Treuhänder Kontakt zu mir aufnimmt ?  Wenn ich nun gerade zum 1. meine Fixkosten einzahle, um sie nächsten Tag zu überweisen und das Konto gesperrt wird, darf ich nach  Freigabe dann sofort wieder darüber verfügen ?

Vielen Dank für die Antworten.

MfG
new-horizon

   
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: eröffnetes Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 28. Juni 2010, 19:59:33 »

zu 1.) Siehe Punkt 2+3 -> anrufen.
zu 2.) Nein, die Gehaltszahlung war vor Eröffnung also ist der pfändbare Betrag ab Juli zu zahlen.
          Wenn der AG Bescheid weiß, warum wollen Sie dann selber zahlen? 
zu 3.) Da Punkt 2 auch auf Selbstzahlung hinausläuft sollte schnellstens das Gespräch geführt werden.
          U.U ist dann keine Information an den Vermieter notwendig.
          Aber der TH muss das selber entscheiden, ob er von seiner Verpflichtung, den Nichteintritt zu
          erklären, Abstand nimmt.
zu 4.) Da bereits eröffnet wurde, müsste auch das Konto schon gesperrt sein (i.d.R. innerh.einer
          Woche  oder nach Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de )
« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 20:02:05 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: eröffnetes Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 29. Juni 2010, 08:55:18 »

Hallo,

zuerst meldet sich der TH und man muss eine Vollmacht unterschreiben. Dann kann er was machen. Außerdem muss man ja erst alles angeben: wo man arbeitet, wer der Vermieter ist, Forderungen, Verbindlichkeiten ect. Da muss halt der TH entweder was zuschicken oder vorbei fahren.

Konto wird von der BAnk automatisch gesperrt, wenn diese Kenntnis von einer Insolvenz hat. Beispiel bei uns: Inso am 11.2. eröffnet, Bank am 19.2. gesperrt. Termin mit TH war glaub ich so um den 24.2. rum.

Unser TH hat den Vermieter trotzdem angeschrieben. Auch wenn keine Kaution hinterlegt ist könnten ja Nebenkostenrückerstattungen sein und diese muss der Vermieter an den TH abführen. Es sei denn TH lässt es mit sich reden und Sie machen alles selbst, sprich Rückerstattung an TH überweisen.

Grüße
Lena
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: eröffnetes Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 29. Juni 2010, 13:57:55 »

Hallo,

ich denke, es wird ähnlich wie bei mir gelaufen sein, wenn der aG.-Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, hat der TH mit Insolvenzeröffung ziemlich alle Daten vorliegen.
In der Regel sind das Kopien der Lohnabrechnung oder über sonstige Einkünfte, Mietvertrag,Gläubigeraufstellung, Bankverbindung, familiäre Situation etc. die ja bereits beim aG.Schuldenbereinigungsplan angegeben werden.
Bei mir ging es mit der Information von Arbeitgeber und Vermieter durch den TH sehr schnell, einen Tag nach Zustellung des Gerichtsbescheids wussten Beide Bescheid. Hatte meinen AG vorab informiert, aber war bei meinem Vermieter nicht schnell genug und bekam am Wochenende einen erstaunten Anruf. Konnte dann aber mit ihm alles klären.
Achten Sie auf Nebenkostenerstattungen des Mieters bzw. eines Enegieversorgers, sie könnten zur Masse gezogen werden (war bei mir so). Das sollten Sie mit dem TH klären.
Mein Konto wurde ein paar Tage später von der Bank gekündigt, war aber kein Problem gleich wieder ein Neues zu eröffnen, mit Freigabeerklärung durch den TH.

Habe auch selbst nach Zustellungsbescheid den Kontakt zum TH hergestellt, bevor er sich gemeldet hat. Musste dann noch die üblichen Unterlagen wie Versicherungspolicen, aktuellen Kontoauszug der letzten 6 Wochen, Angaben zur Vermögenssituation etc beibringen.
Eine Vollmacht musste ich nicht unterschreiben, wofür auch?
Mit Inso-Eröffnung geht automatisch die Verfügungsgewalt über das Vermögen an den TH über.

Habe innerhalb der Frist die Unterlagen eingereicht und bei dieser Gelegenheit mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen, war ganz ok.
Bis jetzt kein Lastschriftenwiderruf und keine Versicherungskündigungen... mal schauen wie es weiterläuft.
Mir wurde dort auch gesagt, daß sich die wenigsten Insolvenzler persönlich melden würden, die Meisten würde nichts mehr interessieren, sie wären ja schliesslich Insolvent und da bräuchte man sich ja auch um seine Belange nicht mehr zu kümmern...
Hab übrigens dieselbe Aussage von der Gerichts-Sachbearbeiterin erhalten...Insolvenz = Abgabe jeder weiterer Verantwortung für die nächsten Jahre... Hat mich etwas nachdenklich gestimmt...


Ich würde den ersten Kontakt selber anstreben, vielleicht haben Sie Glück und alles verläuft freundlich.

Viel Erfolg,
Gruß,
Doktor Mabuse
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: eröffnetes Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 29. Juni 2010, 18:51:07 »

Hallo,

zuerst meldet sich der TH und man muss eine Vollmacht unterschreiben. Dann kann er was machen. Außerdem muss man ja erst alles angeben: wo man arbeitet, wer der Vermieter ist, Forderungen, Verbindlichkeiten ect. Da muss halt der TH entweder was zuschicken oder vorbei fahren.


Grüße
Lena
Das steht doch alles im Antrag auf Eröffnung
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

new-horizon

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: eröffnetes Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 07. Juli 2010, 19:20:46 »

Hallo,

erst einmal danke für die Antworten. Leider war ein persönlicher Kontakt vorher nicht mehr möglich, der Vermieter wurde umgehend informiert (obwohl keine Kaution gezahlt wurde und keine Mietrückstände bestanden - ich weiss, dass es das Recht des Treuhänders ist)  :sad:. Ich bekam einen Fragebogen zugeschickt , in dem auch nach den Gründen für die Insolvenz gefragt wurde, musste einen Lebenslauf hinschicken (ebenso mit den Gründen der Insolvenz), die üblichen Kopien ( Versicherungen, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge). Desweiteren wurde der definitive Hausbesuch angekündigt ( geschätzte Entfernung des Treuhänders zu mir ca. 80 km). 

Ich hatte fast alles auf Überweisung umgestellt, eine einzige Sache war nicht möglich - die Rücklastschriften der letzten 3 Monate erfolgten schneller, als das Konto von der Bank gesperrt wurde.

Die DB hat mich angeschrieben und informiert, dass die Kontosperrung aufgrund der Schufa-Info erfolgt. Ich sollte innerhalb von 14 Tage meinen Eröffnungsbeschluss dort hinschicken und den Treuhänder um die Freigabe bitten, damit das Konto weitergeführt werden kann. Bisher konnte ich nur mit der Sachbearbeiterin/Sekretärin sprechen. Ich habe umgehend alle geforderten Unterlagen hingeschickt und sie versprach mit eine schnelle Freigabe. Ob sie erfolgt ist, werde ich wohl in den nächsten Tagen merken, da der Zugang zum Internet-Banking auch während der Sperrung möglich war. 

Mir graut vor dem Hausbesuch ... hier ist nichts zu holen, da habe ich keine Bedenken. Dennoch ... ich denke, dass ich nicht wirklich "Glück" hatte mit dem Treuhänder ...  :cry: ... aber darauf kann man wohl nicht hoffen. Ich hoffe sehr, dass das nicht 6 Jahre Kampf werden ...

Gruß
new-horizon
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz