Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: markuswalter am 23. Mai 2018, 18:38:06
-
Hallo,
es wurde ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet und ein Gläubiger ( Gesetzliche Krankenkasse) meldet eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Es geht um Abgaben der Arbeitnehmer rund 1200 €.
Macht es Sinn hier zu widersprechen oder soll das "geschluckt" werden und nach dem Verfahren bezahlt werden?
Danke für die Hilfe!
-
moin,
da kenne ich mich nicht so aus, aber vielleicht hilft dir das
https://www.iww.de/pstr/archiv/insolvenz-vorenthalten-von-sozialversicherungsbeitraegen-f37444
gruß HausH