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Autor Thema: Eröffnung der PI  (Gelesen 1648 mal)

HM68

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Eröffnung der PI
« am: 19. Februar 2012, 11:30:47 »

Hallo,
ich habe nun endlich meine Eröffnung der PI erhalten.Nun meine Frage:Ich habe 4 Kinder und meine Frau ist mit der Kleinsten noch in der Elternzeit.In dem Beschluss steht das alles Einkommen bzw. Forderung meiner Seits an den TH überwiesen werden müssen.Nun habe ich noch eine Steuererstattung von 2011 zu bekommen, die ich aber noch nicht abgegeben habe.Wie ist das mit der Erstattung?Geht diese voll mit in die PI ein oder wird diese mir ausgezahlt durch die 4 Kinder?

Vielen Dank!
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Der_Alte

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Re: Eröffnung der PI
« Antwort #1 am: 19. Februar 2012, 12:36:46 »

Sie haben alle Vermögenswerte abzugeben, nicht alles Einkommen. Arbeitseinkommen ist nur insoweit pfändbar und damit abzugeben, wie es die Kriterien des § 850 c ZPO bestimmen. Dazu gibt es die Pfändungstabelle. Bei vier Kindern und nicht beruftätiger Ehefrau entsteht erst ab einem Nettoeinkommen von 2280 € im Monat ein pfändbarer Anteil. Kindergeld ist dabei nicht einzurechnen, es ist ausschließlich Ihr persönliches Nettogehalt ausschlaggebend. Die Berechnung und Abtretung wird im Regelfall Ihr Arbeitgeber vornehmen.
Die Steuererstattung ist allerdings Vermögen, dass nicht von Pfändungsfreigrenzen erfasst ist. Daher steht dieses in vollem Umfang der Masse zu.
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HM68

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Re: Eröffnung der PI
« Antwort #2 am: 19. Februar 2012, 12:40:26 »

Vielen Dank!
Also besser Steuerklasse ändern.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Eröffnung der PI
« Antwort #3 am: 19. Februar 2012, 13:08:28 »

Aber mit Bedacht. Wenn Sie heute III / V haben, ändern Sie die Steuerklasse zu IV / IV. Daraus kann Ihnen keiner einen Strick drehen. Von IV / IV auf III / V ergibt möglicherweise einen deutlichen Verlust, weil bei Ihnen mehr zu pfänden ist. V/III geht gar nicht, weil Sie dann die Gläubiger benachteiligen und einen Versagensantrag riskieren.

IV / IV ist immer gut, weil Ihnen aufgrund der regelkonformen Steuerzahlung daraus keine Versagensgründe drohen. Und in der Wohlverhaltensphase bekommen Sie die Steuererstattung ja wieder selbst zurück. Ist also nur das Problem für ein bis zwei Jahre des laufenden Insolvenzverfahrens.
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