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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eröffnung des Insolvenzverfahrens  (Gelesen 2730 mal)

Nightwish78

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« am: 19. Februar 2009, 18:41:49 »

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe.

Meine Geschichte in Kurzfassung:

Ende 2005 haben wir (meine Ex-Frau und ich) eine DHH gekauft. KP 110.000 Euro, Plus Nebenkosten. Insgesamt belaufen sich die kompletten Schulden auf ca. 130.000 Euro.

Nachdem ich ein Mangelfall bin (1.100 Euro Nettoeinkommen, 2 Unterhaltspflichtige Kinder) und meine EX Frau ebenfalls, riet mir mein Anwalt nun, Verbraucherinsolvenz zu beantragen.

Ein Gedanke, mit dem ich mich immer noch nicht anfreunden kann.

Momentan läuft noch der außergerichtliche Einigungsversuch. Ich denke mal, dass so in zwei Wochen das gerichtliche Verfahren eröffnet wird.

Bei dem Gedanken dreht sich mir irgendwie der Magen um. Ich habe gehört, dass das Verfahren mit einigen Nachteilen verbunden sein kann.

Könnt ihr mir Tipps und Ratschläge geben, was da in nächster Zeit auf mich zukommt? Was passiert mit dem Treuhänder?

Danke und Gruss

T.
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paps

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Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 19. Februar 2009, 18:49:07 »

Erst mal willkommen.

Am besten wäre es natürlich, wenn Sie sich in die Foren "Das  Verbraucherinsolvenzverfahren " und "Die Wohlverhaltensperiode" mal einlesen.

So aus dem Bauch heraus, ist es schwierig einen kurzen Überblick zu geben.

Was genau wollen Sie wissen.?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Nightwish78

  • Gast
Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 19. Februar 2009, 18:55:43 »

Hallo,

mein momentaner wirtschaftlicher Stand ist, dass mir im moment 600 Euro bleiben.

1.070 Euro netto ( abzüglich 392 Euro für 2 Kinder Unterhalt ). Bei der Unterhaltsklage wurde mir ein fiktives Einkommen (das ich natürlich nicht habe) angerechnet und somit mein notwendiger Selbstbehalt von 890 Euro unterschritten.

Ich möchte mich nach einer besser bezahlten Stelle umsehen, bzw. evtl. eine Abänderungsklage im Unterhaltstitel erwirken.

Ich rutsche so fast jeden Monat ins Minus (ist im Insolvenzverfahren ja dann nicht mehr möglich).

Wenn ich rechne, dass das die nächsten 6 Jahre so weitergeht, bin ich ein Sozialfall.

Kann man sich im laufenden Insolvenzverfahren auch etwas dazu verdienen, oder sackt der TH das alles ein?

MfG
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Nightwish78

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Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #3 am: 20. Februar 2009, 15:08:20 »

Hallo,

was mich noch sehr interessiert....

Das Haus wurde in der Ehezeit gekauft. Rückabwicklung gescheitert.....

Darlehensvertrag wurde von beiden Ehepartnern unterschrieben....

Kommen auf meine EX-Frau die gleichen Probleme mit der Insolvenz zu?

Danke und Gruss

T.
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paps

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Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #4 am: 20. Februar 2009, 23:44:10 »

Wo sind nur unsere hilfreichen Geister?  :gruebel:

Wenn Sie selber an das Existenzminimum getrieben werden, sollte eine Änderung des Unterhaltstitels vorgenommen werden.
Dieses Recht ist ihnen gesetzlich verbrieft.

Zum 2. Problem, ja Ihre Ex  haftet mit der vollen Schuld.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #5 am: 21. Februar 2009, 12:58:46 »

Hallo,

ein Insolvenzverfahren zum jetztigen Zeitpunkt ist schwachsinnig.

Erst müssen Sie die Angelegenheit mit dem Unterhalt klären, dann macht ein Verfahren Sinn.

MfG

ThoFa
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Nightwish78

  • Gast
Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #6 am: 26. Februar 2009, 17:44:46 »

Hallo,

das Insolvenzverfahren musste jetzt eröffnet werden, laut Anwalt. Die Forderungshöhe beläuft sich auf ca. 130.000 Euro. Die Bank versucht seit Anfang Januar die Forderung einzutreiben.

Aber die Sache mit dem Unterhalt versteh ich natürlich, da ich mich ja nicht neu verschulden darf.

Eine Frage vorab:

Mein Anwalt sagte mir, dass bei mir ein Nullplan angewandt wird. Könnt ihr mir das genauer erklären.

Aber die 6 Jahre kommen trotzdem zum tragen, oder?

Danke und Gruss

Thomas
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MissTraut

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Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #7 am: 26. Februar 2009, 20:01:01 »

Hallo,

Nullplan ist es immer dann, wenn kein Geld zur Masse und demnach zur Verteilung genommen werden kann, weil eben das Einkommen zu gering ist bzw. durch die unterhaltspflichtigen Personen kein pfändbarer Betrag bleibt bzw. jemand nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.

Und ja, die sechs Jahre gelten auch für den Fall eines Nullplanes.

LG
MissTraut
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Nightwish78

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Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #8 am: 29. März 2009, 22:23:46 »

Guten Abend,

es hat sich einiges getan in meinem Verfahren und ich brauche euren Rat bzw. Eure Hilfe.

Mein Inso-Verfahren läuft seit 03.03.2009 (Eröffnungstag).

Seitdem kann ich mich vor Post kaum retten.

Der Treuhänder hat mich mehrmals angeschrieben, bezüglich Unterlagen.

Ich musste ihm sämtliche Unterlagen (Lohn- und Gehaltsnachweise, KfZ-Brief, Versicherungen, Kontoauszüge seit November, Arbeitsvertrag usw. hereinreichen.

Persönliches Gespräch ist nicht notwendig.

Das Endurteil bezüglich der Rückabwicklung des Hauses ist da und die Klage wurde abgewiesen.

Da ich nun insolvent bin, jedoch das Haus von beiden Parteien, (mir und meiner Ex-Frau) gekauft wurde, interessiert mich brennend, was nun aus den Kosten wird (Darlehn bei der Bank, Gerichtskosten usw).

Wir haben damals beim Notar beide unterschrieben und auch die Abänderung der Grundschuld (mit Insolvenzvermerk) kam mit 50/50 Aufteilung.

Könnt ihr mir sagen, was nun passiert, nicht dass ich der alleinige bin, der durch das Insolvenzverfahren muss und sie kommt ungeschoren davon?

Danke und Gruss

Nightwish78
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Nightwish78

  • Gast
Re: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
« Antwort #9 am: 29. März 2009, 22:42:40 »

Hallo,

ich hab noch ein wenig im Forum gestöbert und habe noch eine Frage.

Ich zahle Unterhalt für 2 Kinder. D.h. von meinen 1.080,00 Euro netto gehen 400 Euro für Unterhalt mit weg (mir wurde von Gerichtswegen ein fiktives Einkommen angehängt).

Somit bleiben mir ja weitaus weniger als die besagten 890 Euro.

Meine Frage: Darf man während des gesamten Insolvenzverfahrens jeden Monat immer nur 890 Euro haben?

Momentan habe ich grösste Schwierigkeiten, trotz Insolvenz von 600 Euro (nach Abzug von Unterhalt) meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Gruss
Nightwish78
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