Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tanja am 11. Oktober 2007, 21:19:45

Titel: Eröffnung des Verfahren...
Beitrag von: Tanja am 11. Oktober 2007, 21:19:45
Hallo!
Ich habe ja den Antrag fürs Gericht am 01.10. unterschrieben...man sagte mir,das es so 2-3 Wochen dauert,bis es eröffnet wird.
Soweit auch alles in Ordnung...ich habe mal in der Insolvenzbekanntmachung.de geschaut...
aber nun kommt mir eine Frage auf,wie schnell steht es denn da drin?
Am gleichen Tag oder erst ein paar Tage später?

VLG
Tanja
Titel: Re: Eröffnung des Verfahren...
Beitrag von: paps am 11. Oktober 2007, 23:10:51
Das ist abhängig vom zuständigen Amtsgericht.
Je nach dem wie die Daten weitergeleitet werden.

In aller Regel aber jetzt innerhalb einer Woche.
Da mit der Gesetzesänderung vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509)  zum 01.07.07  jetzt die elektronische Veröffentlichung umgesetzt wurde.
Es muss also zeitnah erfolgen.

Titel: Re: Eröffnung des Verfahren...
Beitrag von: Tanja am 15. Oktober 2007, 16:34:53
Hallo..
Danke..dann werde ich mal die Woche abwarten,was noch so passiert!
VLG
Tanja