"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: fragen über fragen ! hilfe!  (Gelesen 1751 mal)

martina26

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
fragen über fragen ! hilfe!
« am: 16. Oktober 2007, 18:22:26 »

hallo an alle !
Ich war Selbstständig und habe im august insolvenz angemeldet nun ist sie eröffnet worden .
bin ziemlich verwirrt.  hab da ein paar fragen die mir keiner recht beantwortet !
 1.
Darf ich noch einen nebenjob haben ? so etwa auf 150 € angemeldet ? ich verdiene 1060 euro netto so weit ich weiß pfänden sie mir den lohn bis 960 euro also wenn ich mich jetzt noch mal anmelden lasse pfänden sie das doch auch oder ?
auch wenn das geld z. b nicht aufs konto kriege da es mir bar bezahlt wird wissen sie das doch oder?
 2.
wenn mein insolvenzantrag abgelehnt wird , was genau heißt das für mich ? muss ich den gläubigern dann meine offenen rechnungen zahlen ? und wie wird das gemacht?
 3. 
wenn man keine ausgaben hat z. b keine miete zahlen muss nur nebenkosten und deswegen ja fast keine ausgaben hat ziehen sie dann mehr geld ein ?
 4.
Ich habe ausserhalb der insolvenz noch einen kredit laufen der nicht mit reingenommen werden konnte ist das legal ? wird meine ratenzahlung von 400 euro im monat mit berechnet oder bleibt diese aussen vor da nicht angemeldet ?

es wäre super wnn mir jemand helfen könnte wie ihr merkt ich hab keine ahnung ung komm icht weiter da ich auch nicht weiß an wenn ich mich wenden soll sos !!!

lg
Martina

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: fragen über fragen ! hilfe!
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2007, 21:30:23 »

1.
Darf ich noch einen nebenjob haben ? so etwa auf 150 € angemeldet ? ich verdiene 1060 euro netto so weit ich weiß pfänden sie mir den lohn bis 960 euro also wenn ich mich jetzt noch mal anmelden lasse pfänden sie das doch auch oder ?
auch wenn das geld z. b nicht aufs konto kriege da es mir bar bezahlt wird wissen sie das doch oder?

Sie dürfen.
Zur Pfändbarkeit müssten Sie zumindest noch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten mitteilen.
Zu dem was gepfändet werden kann, sehen Sie doch mal hier nach.
Das mit der Barauszahlung und nicht melden vergessen Sie lieber gleich wieder.


2.
wenn mein insolvenzantrag abgelehnt wird , was genau heißt das für mich ? muss ich den gläubigern dann meine offenen rechnungen zahlen ? und wie wird das gemacht?
Wieso sollte der Antrag abgelehnt werden?

3. 
wenn man keine ausgaben hat z. b keine miete zahlen muss nur nebenkosten und deswegen ja fast keine ausgaben hat ziehen sie dann mehr geld ein ?
Nein

4.
Ich habe ausserhalb der insolvenz noch einen kredit laufen der nicht mit reingenommen werden konnte ist das legal ? wird meine ratenzahlung von 400 euro im monat mit berechnet oder bleibt diese aussen vor da nicht angemeldet ?
Ahm?  :nono:

Wenn Sie Antrag auf Restschuldbefreiungsverfahren gestellt haben, sollten Sie schleunigst die Zahlung einstellen und den Gläubiger nachmelden.
Wer hat denn dazu geraten?




Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz