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Autor Thema: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens  (Gelesen 2883 mal)

redster

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Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
« am: 13. September 2007, 22:18:06 »

Hallo,

leider muss nun auch ich mich hier aus konkretem Anlass vorstellen, da seit einiger Zeit vieles auf mich einschlägt. 

Ich betreibe seit langer Zeit ein Versandhandelsunternehmen als eingetragener Kaufmann, dass in den letzten 2-3 Jahren nicht mehr so gut gelaufen ist.   Aufgrund der Zahlungsziele von 30 Tagen bei den Lieferanten ist jedoch einiges auf Kosten dieser abgefangen worden.   Jetzt hat vor drei Wochen ein großer Kreditversicherer bei vielen Lieferanten das Limit auf 0,- Euro gesetzt.   Im Gespräche mit der Hausbank ist dann auch das Engagement um 20.  000 Euro gekürzt worden.   Fazit hieraus ist, dass wir keine Ware mehr auf Rechnung bekommen und eine Menge Rücklastschriften stattfanden.   Ich habe das Gespräch mit den Lieferanten gesucht und kann evtl.   auch eine Ratenzahlungsvereinbarung hinbekommen, allerdings bin ich mir absolut nicht mehr sicher, ob ich diese überhaupt erfüllen kann, da ja seit drei Wochen auch fast keine Umsätze mehr gemacht werden. 

Grundsätzlich habe ich die Situation bereits vor längerer Zeit erkannt und im Prinzip das komplette Vollzeit-Personal außer meiner Lebensgefährtin entlassen und weitere Kosten reduziert und wollte zum September endlich den Turnaround hinbekommen.   Das habe ich jedoch nicht mehr geschafft :-(

Ich habe jetzt mal eine Aufstellung gemacht:
Forderungen aus Lieferungen und Kreditverträgen/Dispo: ca.   180.  000,- Euro
"Vermögenswerte" aus Kunden-OPs und Firmen/Privatwerten: ca.   94.  000 Euro

Noch offene Schulden, die nicht bedient werden könnten: 86.  000 Euro

Grundsätzlich sehe ich noch die Chance, das Geschäft weiterführen zu können, allerdings nur mit Mithilfe von Lieferanten, Bank und Kreditversicherer.   Und auch dann darf nicht viel schief laufen.  Gläubiger sind bestimmt mehr als 19, außer nicht bezahlten Rechnungen ist noch nichts passiert, es kommt auch noch Geld rein, um Gehälter/Sozialabgaben für Azubi und Aushilfen zu bezahlen.

Alternativ habe ich mir Gedanken gemacht, das Insolvenzverfahren zu eröffnen, mir einen Job zu suchen und eine Restschuldbefreiung zu erlangen.   Eigentlich habe ich eine gute Ausbildung und will arbeiten.   Auch meine Lebensgefährtin steht voll dahinter. 

Allerdings bin ich heute jedoch mit einem Gespräch durch einen Unternehmensberater und einer Rechtsanwältin geschockt worden. 
Zum einen könnte ich selber garkeinen Antrag auf Insolvenz stellen, bevor ich nicht eine aussergerichtliche Einigung versucht habe.   Desweiteren teilten sie mir mit, dass ich mit dieser Schuldensumme keine Chance auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe und dieses mangels Masse abgelehnt wird.   Das Fazit daraus wäre, das ich bei Zwangsvollstreckung die EV abgeben müsste und im Prinzip nie wieder auf eine grünen Zweig kommen werde. 

Deshalb meine wichtigste Frage überhaupt:
Ist dem so? Wenn ich selber so nachforsche, lese ich was anderes.    Ich bin im Moment absolut verunsichert.   Nächste Woche habe ich noch Gepräche mit einer Schuldnerberaterin und einen Termin mit der Hausbank.   
« Letzte Änderung: 13. September 2007, 23:18:39 von redster »
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Feuerwald

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Re: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 13. September 2007, 23:20:53 »

"Zum einen könnte ich selber garkeinen Antrag auf Insolvenz stellen, bevor ich nicht eine aussergerichtliche Einigung versucht habe.  "

-> Nein. Als Selbständiger entfällt der AEV.


"Desweiteren teilten sie mir mit, dass ich mit dieser Schuldensumme keine Chance auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe und dieses mangels Masse abgelehnt wird.  "

-> So ein Schwachsinn!


"Das Fazit daraus wäre, das ich bei Zwangsvollstreckung die EV abgeben müsste und im Prinzip nie wieder auf eine grünen Zweig kommen werde. "

-> Nein, Sie wechseln  s o f o r t   den / die Berater.


"Deshalb meine wichtigste Frage überhaupt:"

-> Nein!


"Wenn ich selber so nachforsche, lese ich was anderes.   Ich bin im Moment absolut verunsichert.  Nächste Woche habe ich noch Gepräche mit einer Schuldnerberaterin und einen Termin mit der Hausbank. "

-> Kein Wunder, bei der Beratung und diesen Aussagen. Rufen Sie mal an oder mailen Sie durch (link unten).  All das, was man Ihnen gesagt hat, stimmt so nicht.

Gruss
Feuerwald
« Letzte Änderung: 13. September 2007, 23:28:12 von Feuerwald »
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redster

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Re: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 13. September 2007, 23:34:20 »

werde mich melden, Sie sind fast vor der Haustür, stelle ich gerade fest.
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Feuerwald

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Re: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
« Antwort #3 am: 13. September 2007, 23:43:32 »


ich bin morgen ab ca. 12.00 Uhr im Büro in Nottuln (NRW),
ggf. ne eMail senden, dann rufe ich auch zeitnah zurück (hab ne Flat).
Es geht einfach nur darum mal ganzn unverbindlich alles durchzusprechen,
denn  d i e  Infos, die Sie erhalten haben, sind einfach so nicht richtig und
hindern Sie in Ihren weiteren Entscheidungen.

Gruss
Feuerwald
 



 
 
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ThoFa

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Re: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
« Antwort #4 am: 15. September 2007, 01:07:18 »

Allerdings bin ich heute jedoch mit einem Gespräch durch einen Unternehmensberater und einer Rechtsanwältin geschockt worden. 
Zum einen könnte ich selber garkeinen Antrag auf Insolvenz stellen, bevor ich nicht eine aussergerichtliche Einigung versucht habe.   Desweiteren teilten sie mir mit, dass ich mit dieser Schuldensumme keine Chance auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens habe und dieses mangels Masse abgelehnt wird.   Das Fazit daraus wäre, das ich bei Zwangsvollstreckung die EV abgeben müsste und im Prinzip nie wieder auf eine grünen Zweig kommen werde. 

Hallo,

wie Feuerwald es schon schrieb. Lassen Sie die Finger von diesen Beraterin, die haben offensichtlich keine Ahnung von der Materie.

MfG

ThoFa
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