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Autor Thema: Erbschaft in der Insolvenz  (Gelesen 4987 mal)

Karlus

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Erbschaft in der Insolvenz
« am: 12. September 2007, 21:07:38 »

Hallo und guten Abend an alle,

ich bin schon seit längerer Zeit im Forum angemeldet, leider ließ es mein PC nicht zu das ich mit hier öfter melden konnte.  Ist Marke Eigenbau und schon einige Macken weg, da einige Bauteile schon die 10 jahres Marke überschritten haben.  Momentan geht er mal wieder.   :juchu:
Aber das ist nicht das Thema.
Was mir unter den Nägeln brennt ist eine Erbschaft die ich nun in der Wohlverhaltensphase erhalte.
Erst mal ein paar Fakten:
Ich bin seit Nov.  05 in der Regelinsolvenz, nicht Privat da ich mich in den letzten 5 Jahren 3x verselbstständigte.
Die Insovenzmasse beträgt ca.  95. 000 Euro.
Nun seit einigen Wochen wie gesagt in der Wohlverhaltensphase.
Jetzt, auch vor wenigen Wochen, ist ein Erbfall (Sterbefall Elternteil) eingetreten, die mir eine Erbschaft von ca.  45. 000 Euro bringt.  Diese Erbschaft habe ich vorsorglich angefochten, da ich mein anderes Elternteil nicht zur Auszahlung zwingen möchte.  Habe selber 6 Kinder den der gesetzlichen Erbfolge nach an nächster Stelle stehen, aber auch gleichzeitig in der Insolvenzmasse einen Betrag von ca.  35. 000 Euro an Unterhaltsschulden.
Nun die Frage:
Wie ist es möglich das ich die Erbschaft rein als Unterhaltsschulden in die Insolvenzmasse einfließen lassen kann?
Oder geht das generell nicht?
Oder hat jemand noch eine bessere Idee wie ich die Lage beeinflussen kann?

Bin für jede Info dankbar.

Grüße von Karlus
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ThoFa

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Re: Erbschaft in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 13. September 2007, 16:08:56 »

Hallo,

öhm hier läuft einiges durcheinander.

Ich nehme an, dass die Forderungssumme in der InsO 95.000,00 € beträgt und nicht die Insolvenzmasse.  :rougi:

Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen und nicht angefochten, richtig ?

Und wieso zur Auszahlung zwingen ? Bitte mal mehr Detaisls, irgendwie blicke ich noch nicht durch.

MfG


ThoFa
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Karlus

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Re: Erbschaft in der Insolvenz
« Antwort #2 am: 13. September 2007, 18:06:47 »

Hallo ThoFa und der Rest,
sorry, ich habe mich echt etwas blöde ausgedrückt.  Versuche es jetzt besser.
Forderungen belaufen sich auf 95. 000 Euro
Bin seit Nov.  05 in der Insolvenz
Habe die Erbschaft ausgeschlagen;
und mit zur Auszahlung zwingen (um die Gläubiger zu befriedigen) meine ich mein anderes Elternteil, da es dann gezwungen sein wird das Eigentunm zu veräußern.
Meine Frage lautet: Wie kann ich die Erbschaft in Höhe von 45. 000 Euro als Ausgleich der ausstehenden Unterhaltszahlungen einbringen?
Dank nochmals sagt Karlus
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paps

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Re: Erbschaft in der Insolvenz
« Antwort #3 am: 13. September 2007, 18:11:22 »

Wenn Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, und die Fristen verstrichen sind, können Sie überhaupt keine Lösungen mehr finden.

Sie sind ja nun defakto kein Erbe.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Erbschaft in der Insolvenz
« Antwort #4 am: 15. September 2007, 01:09:10 »

Hallo,

welche Erbschaft denn, die haben Sie doch ausgeschlagen ?  :gruebel:

MfG

ThoFa
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