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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: eröffnung PI  (Gelesen 1614 mal)

sonni2206

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eröffnung PI
« am: 28. Oktober 2011, 00:15:59 »

hallo,
ich bin ein frischling und hab nicht alle beiträge gelesen,würde aber gerne wissen welche papiere ich vorbereiten sollte zu einem von meinem mann und mir beabsichtigten insolvenzverfahren,ich war 5 jahre lang selbstständig und das hat hat uns in den finanziellen ruin getrieben,nicht weil es nicht lief sondern weil ich blauäugig den beratern und helfern vertraut habe,ist ja auch egal ich hafte dafür und da stehe ich auch zu,ärgerlich ist nur das mein mann beim finanzamt mitgerechnet wird und jetzt genau so dumm dasteht wie ich!auch das ist jetzt nun mal so ,ich habe nun gelesen das wir nicht gemeinsam in pi gehen können sondern einzeln,also muss ich jetzt alle papiere sortieren nach männlein/weiblein um gut vorbereitet zu sein?was kann ich noch machen um alles vorbereitet zu haben?schuldnerberatung ist Pflicht?sollten wir uns einen anwalt suchen oder das die beratung machen lassen,kann ich beim gericht schon was beantragen ?sorry wenn die fragen schon gestellt wurden,ich lese jetzt seit vier stunden und hab irgendwie nicht die richtigen themen gefunden ! danke schön schon mal vorab!
lg sonja
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Der_Alte

  • Gast
Re: eröffnung PI
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2011, 09:03:43 »

Hallo und herzlich willkommen.
Ich denke, die meisten Fragen werden hier beantwortet werden.

Ihre Eingangsfrage muss noch präzisiert werden:

Grundsätzlich haftet jeder nur für eigene Schulden, Sie für Ihre und Ihr Mann für seine.

Sie waren selbständig, haben Sie aus dieser Selbständigkeit Schulden bei mehr als 20 Gläubigern und sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen noch zu erfüllen?
Wenn nicht, kommt für Sie ebenfalls nur das Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage.

Haben Sie und Ihr Mann gemeinsame Schulden oder hat Ihr Mann für Ihre Selbständigkeit gebürgt? Sofern das nicht gegeben ist und er keine eigenen Schulden hat (oder welche hat und die problemlos bedienen kann) muss ein Insolvenzverfahren für den Mann vielleicht nicht sein.

Wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden soll bedarf es dazu vorher eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern. Erst nach dessen Scheitern kann man den Insolvenzantrag einreichen. Dazu brauchen Sie eine Bescheinigung einer nach § 305 InsO geeigneten Person. Das ist entweder ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder die Schuldnerberatungsstelle.

Ich rate Ihnen sich zunächst an eine Schuldnerberatungsstelle, möglichst eine öffentliche, zu wenden. Allerdings haben die oft lange Wartezeiten. Ansonsten bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt, wenn Sie noch Geld dafür aufbringen können.
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