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Autor Thema: Eröffnungsantrag und Konto  (Gelesen 2422 mal)

Abendstern

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Eröffnungsantrag und Konto
« am: 16. Juli 2007, 16:34:24 »

Hallo zusammen,

ich reiche nächste Woche einen Eröffnungsantrag bei Gericht ein und hab nun ne Frage was passiert mit dem Geld was auf meinem Konto ist?Ein Freund sagte das dies was sich als Guthaben drauf befindet zur InSO-Masse zählt.  Wenn nun grad meine Sozialleistungen drauf kommen dann sieht es echt schlecht aus.  Bin alleinerziehend und bekomme ALG2,Kindergeld und Kindesunterhalt.  Nehmen sie mir dann auch dieses Geld weg.  Wenns dumm läuft kann ich ja dann nichtmal mein Kind ernähren.

Gruß Abendstern
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Feuerwald

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Re: Eröffnungsantrag und Konto
« Antwort #1 am: 16. Juli 2007, 16:43:35 »

"Nehmen sie mir dann auch dieses Geld weg"


Nun m al keine Panik. Zur Insolvenzmasse gehört nur, was auch pfändbar wäre. Ihre Sozialleistungen (ALG 2) und Unterhalt für die Kinder fällt nicht in die Insolvenzmasse. Es kann jedoch nach Eröffnung kurzfristig zur Sperrung des Kontos kommen, bis der Treuhänder das Konto frei gibt. In jedem Fall stehen Ihnen aber die Sozialleistungen zu. Anders bei Sparguthaben oder Rücklagen auf dem Konto. Diese wären massezugehörig. Es wird immer empfohlen, sich kurz vor einem Insolvenzantrag einen kleinen Vorrat im Kühlschrank anzulegen und etwas Bargeld im Hause zu haben, da es bis zur Freigabe ggf. ein paar Tage dauern kann.

Gruss
Feuerwald


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mongo

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Re: Eröffnungsantrag und Konto
« Antwort #2 am: 20. Juli 2007, 23:22:00 »

. . . und wenn du Lust auf ein bißchen Horror hast, dann schau mal in
meinen thread und in den von Gerda.
Viele Grüße
mongo
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