Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pauli am 05. August 2010, 13:38:23

Titel: Eröffnungsbeschluss da - doch noch ne Frage!!!
Beitrag von: Pauli am 05. August 2010, 13:38:23
Hallo,
heute war endlich der Eröffnungsbeschluß für mein IN-Verfahren in der Post - zeitgleich mit der Veröffentlichung
im Internet. Die eigentliche Eröffnung war am 30.07.2010
Jetzt ist es so, dass wir unsere Miete immer erst am 6. für den laufenden Monat zahlen, da dann das Kindergeld kommt.
Kann ich jetzt ohne Probleme die Miete noch zahlen, da die Eröffnung am 30. war und die Miete ja für August ist???
Das Kindergeld kam zum Glück heute schon und ich konnte es noch  von der Bank abholen.
Wäre nett,  wenn mir jemand meine Vermutung bestätigen könnte!
Titel: Re: Eröffnungsbeschluss da - doch noch ne Frage!!!
Beitrag von: lucca_m am 05. August 2010, 14:16:58
aktuelle Miete können und sollen sie zahlen.
Titel: Re: Eröffnungsbeschluss da - doch noch ne Frage!!!
Beitrag von: Pauli am 05. August 2010, 19:24:41
Zahlen möchte ich ja auch - wir haben echt Glück mit dem Vermieter gehabt!!!
Ich wollte nur nichts falsch machen und mich deshalb absichern!
Hat es denn Nachteile (für das Verfahren), wenn wir nicht zahlen??? Klang in dem Satz wie eine Drohung!
Titel: Re: Eröffnungsbeschluss da - doch noch ne Frage!!!
Beitrag von: paps am 05. August 2010, 20:17:05
Wenn es die Augustmiete ist, wären es Neuschulden, wenn Sie nicht zahlen.
Titel: Re: Eröffnungsbeschluss da - doch noch ne Frage!!!
Beitrag von: Pauli am 06. August 2010, 08:55:03
Ja und genau das wollen wir nicht mehr!
Wir haben jetzt innerhalb eines Jahres geschafft unsere Situation so in den
Griff zu bekommen, dass keine neuen Schulden aufgelaufen sind und wirklich nur "Altlasten"
in die Insolvenz kommen - super Gefühl, wenn man sagen kann: Ich konnte alles bezahlen!!!