Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pippalu am 03. Januar 2012, 15:52:00

Titel: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Pippalu am 03. Januar 2012, 15:52:00
Hallo zusammen, ich habe eine schnelle kurze Frage.
Ich habe leider auch beim Finanzamt einen Rückstand der mit in der Tabelle ist.
Jetzt liegt bald die Erklärung für 2011 an. Wenn dort jetzt eine Nachzahlung kommt,
fließt diese dann auch in die die Tabelle? Wenn es eine Gutschrift ist, wird wohl das Finanzamt es verrechnen, oder geht es in die Masse?
Das ich es nciht bekomme ist klar.
Ich bin noch in der Insolvenzpharse.
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 03. Januar 2012, 17:42:15
Das Fa. verrechnet die Steuergutschriften mit Deinen Miesen dort.....solange bis die ( hoffendlich ) RSB kommt oder die Rückstände getilgt sind :coffee:

Nachzahlungen gehen mit in die RSB...sofern die Forderung VOR Insolvenzeröffnung entstanden ist
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Insokalle am 03. Januar 2012, 17:49:16
Solange das Insolvenzverfahren läuft, also nicht aufgehoben ist, geht die Erstattung an den Insolvenzverwalter.
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 03. Januar 2012, 18:20:41
@ Insokalle

in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet.
Komisch oder ??
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Maurice Garin am 03. Januar 2012, 18:54:10
@ Insokalle

in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet.
Komisch oder ??

Es kommt darauf an, welchen Zeitraum die Erstattungsansprüche betreffen. Soweit dies ein Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung war, kann das FA auch im eröffneten Verfahren aufrechnen, wg. §§ 94, 95 InsO. Betrifft die Erstattung Zeiträume nach Eröffnung, gehört das Geld der Masse.

So wie ich den SV lese, geht es hier um Zeiträume nach Eröffnung.

Ergibt sich eine Nachzahlung muß das der Schuldner dann i.d.R. selber zahlen.
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 03. Januar 2012, 21:12:21
Es waren bei mir offene Forderungen VOR Eröffnung
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Pippalu am 04. Januar 2012, 08:07:18
Guten Morgen Danke für eure Antworten,

also mein Verfahren wurde im Juli 2011 eröffnet und ich muss die Steuer dann für 2011 machen.
Fließt eine Nachzahlung noch mit rein oder muss ich diese selber tragen?

Viele Grüße
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 04. Januar 2012, 08:36:20
Nachzahlungen bis zur Insoeroeffnung gehen mit in die RSB....berechnete Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.

Das gilt aber nur bis zur Aufhebung des Verfahrens.



Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Pippalu am 04. Januar 2012, 08:40:56
Das heisst ja das berechnet werden muss wie viel Nachzahlung bis Juli waren und den rest muss ich bezahlen. Ist das echt so?
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 04. Januar 2012, 08:42:11
Ja.....ist so  :coffee:
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Pippalu am 04. Januar 2012, 08:57:18
  s
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: paps am 04. Januar 2012, 18:18:59
...Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.
Das stimmt so nicht.
Verbindlichkeiten nach Eröffnung sind Neuschulden und müssen durch den Schuldner bezahlt werden.
Schulden werden im Übrigen nicht Masse zugehörig.
Es sind und bleiben Forderungen gegen den Schuldner.

Anders möglicher Weise bei nicht freigegebener Selbständigkeit.
Das  würde aber jetzt zu weit führen.
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 04. Januar 2012, 18:49:31
@ paps

ich rede hier von SCHULDENMASSE  :wink:

Und Steuereschulden/ Nachzahlungen bis zum Tage der Eröffnung gehen mit in die RSB da Insolvenzforderung.

So hatte ich das ja auch gemeint  :wink:

Es grüsst der Schuldenheini
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: paps am 04. Januar 2012, 20:34:15
m.E. ist der Begriff "Schuldenmasse" in der InsO nicht definiert.

Vielmehr ist er beim ZV-Verfahren und in der Konkursordnung gebräuchlich.

Insofern sollte man, um Missverständnisse zu vermeiden, eindeutige Formulierungen wie "Tabellenforderung" "Forderungsverzeichnis" o.ä. wählen.
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Pippalu am 05. Januar 2012, 10:05:27
Hmm und nun?  :gruebel:

würde jetzt ein Teil der Nachzahlung mit in die Tabbelle aufgenommen oder nicht?
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 05. Januar 2012, 10:10:38
Nachzahlung bis zum Tag der Insolvenzeroeffnung ist eine Insolvenzforderung..geht zur Tabelle.

Alles was fuer nach Eroeffnung berechnet ist sind Neuschulden....die muessen Sie zahlen.
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 05. Januar 2012, 10:13:36
Falls Nachzahlungen offen sind geben Sie den Bescheid Ihrem Treuhaender.
Die machen das dann unter sich aus

Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Pippalu am 05. Januar 2012, 12:27:44
Vielen Dank!,

ich denke das er eh den Bescheid direkt bekommt, da ja auch das Finanzamt Gläubiger ist :(
Ich wünsche mir schon eine Erstattung, damit es entsprechend Verrechnet oder in die Masse fließen kann.
Ist zwar schade das dann alles kommplett zufließt aber geht ja auch nicht anders zur Zeit.

Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Schuldenheini am 05. Januar 2012, 13:19:34
ueber was reden wir denn jetzt ?

Nachzahlung ans Finanzamt oder Erstattung VOM Finanzsmt ?

Meine Azsfuehrung ist fuer den Fall das Sie ans Fa. nachzahlen muessen

 :dntknw:
Titel: Re: Eröffungspharse und Finanzamt
Beitrag von: Pippalu am 05. Januar 2012, 13:23:21
Mein Thema war auch über eine eventuelle Nachzahlung was dann passiert.
Alles ok. Danke
Denke halt auch positiv das etwas zurück kommt.