Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pippalu am 03. Januar 2012, 15:52:00
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Hallo zusammen, ich habe eine schnelle kurze Frage.
Ich habe leider auch beim Finanzamt einen Rückstand der mit in der Tabelle ist.
Jetzt liegt bald die Erklärung für 2011 an. Wenn dort jetzt eine Nachzahlung kommt,
fließt diese dann auch in die die Tabelle? Wenn es eine Gutschrift ist, wird wohl das Finanzamt es verrechnen, oder geht es in die Masse?
Das ich es nciht bekomme ist klar.
Ich bin noch in der Insolvenzpharse.
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Das Fa. verrechnet die Steuergutschriften mit Deinen Miesen dort.....solange bis die ( hoffendlich ) RSB kommt oder die Rückstände getilgt sind :coffee:
Nachzahlungen gehen mit in die RSB...sofern die Forderung VOR Insolvenzeröffnung entstanden ist
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Solange das Insolvenzverfahren läuft, also nicht aufgehoben ist, geht die Erstattung an den Insolvenzverwalter.
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@ Insokalle
in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet.
Komisch oder ??
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@ Insokalle
in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet.
Komisch oder ??
Es kommt darauf an, welchen Zeitraum die Erstattungsansprüche betreffen. Soweit dies ein Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung war, kann das FA auch im eröffneten Verfahren aufrechnen, wg. §§ 94, 95 InsO. Betrifft die Erstattung Zeiträume nach Eröffnung, gehört das Geld der Masse.
So wie ich den SV lese, geht es hier um Zeiträume nach Eröffnung.
Ergibt sich eine Nachzahlung muß das der Schuldner dann i.d.R. selber zahlen.
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Es waren bei mir offene Forderungen VOR Eröffnung
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Guten Morgen Danke für eure Antworten,
also mein Verfahren wurde im Juli 2011 eröffnet und ich muss die Steuer dann für 2011 machen.
Fließt eine Nachzahlung noch mit rein oder muss ich diese selber tragen?
Viele Grüße
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Nachzahlungen bis zur Insoeroeffnung gehen mit in die RSB....berechnete Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.
Das gilt aber nur bis zur Aufhebung des Verfahrens.
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Das heisst ja das berechnet werden muss wie viel Nachzahlung bis Juli waren und den rest muss ich bezahlen. Ist das echt so?
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Ja.....ist so :coffee:
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s
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...Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.
Das stimmt so nicht.
Verbindlichkeiten nach Eröffnung sind Neuschulden und müssen durch den Schuldner bezahlt werden.
Schulden werden im Übrigen nicht Masse zugehörig.
Es sind und bleiben Forderungen gegen den Schuldner.
Anders möglicher Weise bei nicht freigegebener Selbständigkeit.
Das würde aber jetzt zu weit führen.
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@ paps
ich rede hier von SCHULDENMASSE :wink:
Und Steuereschulden/ Nachzahlungen bis zum Tage der Eröffnung gehen mit in die RSB da Insolvenzforderung.
So hatte ich das ja auch gemeint :wink:
Es grüsst der Schuldenheini
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m.E. ist der Begriff "Schuldenmasse" in der InsO nicht definiert.
Vielmehr ist er beim ZV-Verfahren und in der Konkursordnung gebräuchlich.
Insofern sollte man, um Missverständnisse zu vermeiden, eindeutige Formulierungen wie "Tabellenforderung" "Forderungsverzeichnis" o.ä. wählen.
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Hmm und nun? :gruebel:
würde jetzt ein Teil der Nachzahlung mit in die Tabbelle aufgenommen oder nicht?
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Nachzahlung bis zum Tag der Insolvenzeroeffnung ist eine Insolvenzforderung..geht zur Tabelle.
Alles was fuer nach Eroeffnung berechnet ist sind Neuschulden....die muessen Sie zahlen.
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Falls Nachzahlungen offen sind geben Sie den Bescheid Ihrem Treuhaender.
Die machen das dann unter sich aus
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Vielen Dank!,
ich denke das er eh den Bescheid direkt bekommt, da ja auch das Finanzamt Gläubiger ist :(
Ich wünsche mir schon eine Erstattung, damit es entsprechend Verrechnet oder in die Masse fließen kann.
Ist zwar schade das dann alles kommplett zufließt aber geht ja auch nicht anders zur Zeit.
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ueber was reden wir denn jetzt ?
Nachzahlung ans Finanzamt oder Erstattung VOM Finanzsmt ?
Meine Azsfuehrung ist fuer den Fall das Sie ans Fa. nachzahlen muessen
:dntknw:
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Mein Thema war auch über eine eventuelle Nachzahlung was dann passiert.
Alles ok. Danke
Denke halt auch positiv das etwas zurück kommt.