Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schimmelreiter am 08. Januar 2011, 21:05:24
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Ich habe da noch eine Frage. Da ich dieses Jahr wohl in die PI muss, läuft die Wohlverhaltensphase über den Zeitpunkt, in dem ich gesetzlich in Rente gehen kann. Könnte von mir verlangt werden, bis zum Ende der Inso berufstätig zu bleiben, da von der Rente kaum noch pfändbare Beträge bleiben werden?
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:gruebel: nein
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Danke für die Antwort, begeistert wäre ich von einer noch längeren Arbeitszeit nämlich nicht.