Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mabluekat am 18. Februar 2013, 20:53:03
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ich habe in den *vergangen Jahren Gläubiger "mehr als 20* erfolgreich mit Unterstützung einer kompetenten Anwaltskanzlei, <<außergerichtlich<< verglichen und im wesentlichen bedient (abgezahlt).
Aktuell gibt es einen 1. Gläubiger (einziger und letzter) der komplett verweigert!
Er antwortet auf kein Schreiben, reagiert überhaupt nicht!! Seit mehr als 3 Jahren! Da zwischenzeitlich die Möglichkeit <ersetzten der Zustimmung< bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ersatzlos gestrichen wurde, steht z. Z. als letztes Mittel der Antrag auf Privatinsolvenz über alle Instanzen der gerichtlichen "Verfahren".
Gibt es jemanden *in ähnlicher Situation, gibt es dennoch eine Alternative ohne gerichtliches Betreiben?
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Da zwischenzeitlich die Möglichkeit <ersetzten der Zustimmung< bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ersatzlos gestrichen wurde, steht z. Z. als letztes Mittel der Antrag auf Privatinsolvenz über alle Instanzen der gerichtlichen "Verfahren".
- wo steht das?
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§309 InsO ist das ersetzten der Zustimmung nur noch über das gerichtliche Verfahren zu erwirken. Soweit ich weiß eine Änderung 09/12. Davor war dies auch (unter den entsprechenden Voraussetzungen) außergerichtlich möglich!
D.h. mit nur einer Ablehnung muss das gesamte gerichtliche Verfahren durchlaufen werden, ungeachtet.
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Soweit ich weiß eine Änderung 09/12.
- Nein, bislang gab es keine Änderung. Es wird nach wie vor nur diskutiert.