Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ratlosigkeit am 20. Dezember 2009, 04:28:56
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Hallo Ihr lieben!
Ich habe einen Ersetzungsantrag gegen einen Gläubiger gestellt. Jetzt hat mir das Amtsgericht mitgeteilt, dass ich mir doch überlegen sollte, den Ersetzungsantrag wieder zurückzunehmen. Falls ich dies tun würde, was bedeutet das? Geht dann der Insolvenzantrag weiter?
Ich bin wirklich Ratlos...und jetzt am Wochenende bekomme ich keine Antwort beim Amtsbericht! Aber eine Antwort brauche ich...bin durcheinander :gruebel:
Kann eine Insolvenz eigentlich abgelehnt werden? Also ich verdiene knapp 1800euro netto, habe einen Sohn und 40000 Euro Schulden. Verdiene ich zuviel für die Insolvenz?? Ist vielleicht ne blöde Frage, aber ich habe Angst, dass eine Insolvenz nicht durchgehen würde..und was mache ich dann??
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :heulen:
Danke fürs lesen!!
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Falls ich dies tun würde, was bedeutet das? Geht dann der Insolvenzantrag weiter?
-> ja, der Eröffnungsantrag, der derzeit ruht, würde wieder aktiviert.
Also ich verdiene knapp 1800euro netto, habe einen Sohn und 40000 Euro Schulden. Verdiene ich zuviel für die Insolvenz??
-> Unsinn. Da machen Se sich mal keinen unnötigen Kopp
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Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
Muss ich, wenn ich den Ersetzungsantrag zurücknehme, einen Grund angeben?
LG Ratlosigkeit
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Nein, beziehen Sie sich auf das Schreiben.