Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: maeuschen am 19. September 2009, 16:43:11
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Hallo,
mal angenommen 2007 wurde ein Haus auf Mietkauf gekauft nur Vormerkung eingetragen im Grundbuch, Grunderwerbsteuer ordnungsgemäß gezahlt.
Die Erwerber sind Frau und Mann.
Die Frau ist im Insolvenzverfahren der Mann nicht.
Nun soll der Vertrag rückabgewickelt werden und die Erstattung der Grunderwerbsteuer erfolgen.
Muss die Frau im Insolvenzverfahren die Steuern an den Insolvenzverwalter herrausgeben??
Was passiert mit der Grunderwerbsteuer vom Mann wird die auch mit eingezogen??
Danke für eure Antwoten.
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m.E. sollte der hälftige Wert an die Masse gehen.
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Also wenn ich das jetzt richtig verstehe die Hälfte von der gesamten Grunderwerbsteuer also von der Frau und dem Mann.
also die gesamte grunderwerbsteuer sind 3500€ also müssen 1750 abgeführt werden sozusagen der Betrag von der Frau.
hab ich das jetzt richtig verstanden?
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Hallo,
ja, wie soll man hälftige Wert denn auch anders verstehen... :wink:
MfG
ThoFa
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na die hälfte des des Anteils der Frau also 875 € könnte man auch darunter verstehen. :wink:
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Lol, stimmt.... :lollol: