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Autor Thema: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso  (Gelesen 4270 mal)

doktor mabuse

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Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« am: 25. Februar 2010, 10:45:11 »

Hallo Forumsmitglieder,

habe bisher hier schon so manche nützliche Information erhalten, aber aktuell trotzdem noch 2 Fragen, die mir zu dem Thema aber noch nicht ganz klar sind:

Insoeröffnung im Januar, jetzt Jahresendabrechnung der Stadtwerke erhalten, kleine Rückzahlung (ca.70 Euro) durch sparsamen Verbrauch, neue Abschlagszahlungen dadurch niedriger.
Die Stadtwerke möchten meine Bankverbindung zwecks Überweisung des Betrags. Da mein Guthaben-Konto im Moment aufgelöst wurde (durch die Bank), muß ich mir erstmal in den nächsten Tagen ein Neues suchen.
Was ist mit dem Guthaben? Ist das "Vermögen" was ich dem TH melden muß?
Wäre irgendwie bizarr und nicht logisch,da mir eine Nachzahlung ja auch Keiner abnimmt...
Was wäre, wenn keine geldliche Rückzahlung, sondern eine Verrechnung des Betrags in den nächsten Monaten mit den Stadtwerken erfolgt?
Muß dies, sofern es überhaupt geht, der TH wissen?
Wäre dies erlaubt, oder gefährde ich damit mein Inso-Verfahren?


Schonmal Danke für Eure Hilfe,

Gruß
Doktor Mabuse


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deadmen

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #1 am: 25. Februar 2010, 14:02:12 »

Lass es bitte mit den zukünftigen Abschlägen aufrechnen oder Du sagst es deinem TH , dann fällt es in die Masse.
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doktor mabuse

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #2 am: 26. Februar 2010, 09:58:59 »

Hallo Deadmen,

erstmal danke, aber so ganz ist meine Frage damit nicht beantwortet, denn ist es tatsächlich in Ordnung, daß ich die Summe verrechnen lassen kann, ohne meinen TH zu informieren.
Oder gilt das als "Vermögensverschleierung", weil ich ja dadurch verhindere, daß meine Gläubiger von der Riesensumme von 70 Euro profitieren könnten.
Gilt die Abführung als "Massezzugehörigkeit" nur, wenn ich eine Geld-Erstattung erhalte, oder auch, wenn es verrechnet wird.

Ich bin mir da nicht sicher und möchte nicht gleich am Anfang der Inso in eine der unzähligen "Fallen" tapsen.Vielleicht hat noch Jemand eine Idee die rechtens ist,

Danke und Gruß,
Doktor Mabuse

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rookie

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #3 am: 26. Februar 2010, 14:16:27 »

Ich würde die Rückerstattung als Gutschrift für die nächste Abrechnung laufen lassen......
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doktor mabuse

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #4 am: 26. Februar 2010, 14:35:39 »

Hallo rookie,

danke, aber heißt das auch gleichzeitig, daß es "sauber" im Sinne von Inso und Gläubigern ist?
Was passiert, wenn mein TH auf die Idee kommt, sich für die Abrechnung zu interessieren, (sind in meiner Stadt immer im selben Zeitraum) wohlwissend, daß ihm eventuell ein Geschäft entgeht?
Die Gretchenfrage für mich ist, gilt nur ein Verrechnungsscheck/Rücküberweisung als abzuführendes "Vermögen", oder darf ich das umgehen, indem ich es verrechnen lasse.
Sorry, daß ich so hartnäckig nachfrage, aber handeln in dem Glauben, es wird schon keiner merken, ist nicht dasselbe, wie erlaubtes Handeln.

Danke und Gruß,
Doktor Mabuse
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doktor mabuse

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #5 am: 01. März 2010, 09:00:08 »

Hallo Zusammen,

hat denn keiner mehr eine "wasserdichte" Idee, wie ich verbleiben soll, ich denke, das Problem haben doch einige Andere auch, oder?

Danke für Eure Hilfe,

Gruß,
Doktor Mabuse
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paps

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #6 am: 01. März 2010, 17:07:51 »

Grundsätzlich ist das Vermögen von 70,- Euro Neuerwerb, der Masse zugehörig ist.

Wegen dem Betrag würde ich auch kein Risiko eingehen wollen.
Fragen Sie doch den Th wie er es regeln möchte.

Ist der Versorger Insogläubiger?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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doktor mabuse

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #7 am: 01. März 2010, 22:33:23 »

Hallo Paps,

danke für die Rückmeldung und den Vorschlag, der Energieversorger ist kein Gläubiger, hatte nie Rückstände.
Habe leider schon befürchtet, daß der Betrag irgendwie als Masse anzusehen ist und futsch sein wird. Tja, sparsam mit Energie umzugehen wird meist überall gefördert, nur in der Inso wohl nicht... Scheißspiel...
Werde mich in den nächsten Tagen wohl mit dem TH in Verbindung setzen müssen wie es geregelt werden soll.

Gruß,
Doktor Mabuse
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paps

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #8 am: 02. März 2010, 17:52:41 »

Geben Sie die Hoffnung nicht auf.
Viele TH belassen solche Minibeträge beim Schuldner.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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doktor mabuse

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Re: Erstattung Jahresabrechnung der Stadtwerke in Inso
« Antwort #9 am: 03. März 2010, 08:44:36 »

Hallo Paps,

das Thema ist durch, habe mit dem TH gesprochen, wie Die in solchen Fällen verfahren.
Klare Aussage - der Betrag, auch wenn er noch so klein ist,  wird zur Masse gezogen, da es Geld ist, was sonst nicht zur Verfügung stehen würde und somit Massezugehörig ist.
Im übrigen wäre ich ohnehin verpflichtet, dem TH die Jahresendabrechnung zu zeigen, sobald ein Rückzahlungsguthaben besteht.
Ein eigenmächtiger Deal mit den Stadtwerken, die Summe mit den nächsten Abschlägen zu verrechnen, wäre also mächtig in die Hose gegangen...
Ich kann also jeden nur raten, hier nicht vorschnell zu handeln und mit dem TH zu sprechen, alles andere könnte zu unangenehmen Rückfragen führen.
Trotzdem finde ich diese Praxis, Energierückzahlungen als Masse zu betrachten, ziemlich schwachsinnig, da der tiefere Sinn, nämlich verantwortungsvoll mit Energie umzugehen, nicht honoriert wird.

Wohl Dem, der einen flexiblen TH hat....

Gruß,
Doktor Mabuse
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