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Autor Thema: Erstattung Kindergartenbeitrag  (Gelesen 4172 mal)

Angestellte80

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Erstattung Kindergartenbeitrag
« am: 21. Juli 2011, 17:48:18 »

Hallo zusammen

mal wieder eine Frage meinerseits.

Wenn ich richtig gerechnet habe, habe ich eine Erstattung von 708 Euro vom Kindergartenbeitrag zu erwarten. Wie verhält sich das im laufenden Verfahren? Das wird wohl zur Masse gezogen werden? Mein TH verlangt ja nie Kontoauszüge o.ä. Wird er irgendwie darüber informiert werden, wenn ich es nicht mache? Die entsprechende Steuerbescheinigung vom Finanzamt wurde zur Stadt geschickt, da steht sein Name ja drauf.

Ich frage deswegen, weil meine Oma mir Geld für ein Auto geliehen hat und ich ihr jeden Monat was ab gezahlt habe und ich würde es gerne ausgleichen von dem Geld, trotzdem möchte ich nichts riskieren. Oder kann ich das Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen?

Weiss wer Rat? Was kann mir im schlimmsten Fall blühen? Versagung oder kann ich ggf. wenn der TH was raus findet ihm das Geld noch zahlen?

Danke, ich möchte nichts falsch machen, aber der TH hat dieses Jahr schon soviel Geld von mir gepfändet für Schulden, die nicht mal meine waren und ich nur dumm war eine Unterschrift zu leisten. Ich möchte einfach nur, das meine Familie nicht mehr so enttäuscht von mir ist und meinen Beitrag dazu geben, dass man mir finanziell mehr vertraut!
« Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 17:51:44 von Angestellte80 »
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Fallera

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Re: Erstattung Kindergartenbeitrag
« Antwort #1 am: 22. Juli 2011, 08:07:34 »

Guten Morgen,

Die Erstattung im eröffneten Verfahren steht zu 100% der Masse bzw. dem TH zu! Deshalb ist es eigtl. immer sinnvoller mit der Erklärung bis zur Aufhebung des Verfahrens bzw. Beginn der WVP zu warten.

Zusammen mit der Steuererklärung hätte man eine Abtretung der Erstattung an Ihre Oma offenlegen können bzw. das entsprechende Formular des FA beifügen können. Nächträglich geht das meiner Ansicht nach nicht.

Zumal generell die Erstellung der Erklärung im eröffneten Verfahren Sache des TH/IV ist und nicht Ihre!

Das ganze Verschweigen halte ich für nicht sinnvoll, im schlimmsten Fall führt es zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung oder generell zum versagen der RSB.
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Angestellte80

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Re: Erstattung Kindergartenbeitrag
« Antwort #2 am: 22. Juli 2011, 10:26:56 »

es geht nicht um die Steuererstattung (die hat er schon bekommen) sondern um die Erstattung des Kindergartenbeitrages. Bearbeitet wurde das von der Stadt noch nicht. Geht das denn so einfach mit einer solchen Erklärung bezüglich Abtretung der Erstattung? Ich könnte ja sowas noch bei der Stadt einreichen??
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Fallera

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Re: Erstattung Kindergartenbeitrag
« Antwort #3 am: 22. Juli 2011, 10:52:40 »

Ok, jetzt hab ichs auch verstanden  :wink:

Ich würde sagen, dass es sich hierbei um Neuvermögen handelt, welches der Insolvenzmasse hinzugeführt werden muss solange sie nicht in der WVP sind.

Es gibt ein Formular des Finanzamtes bzgl. der Abtretung. Ob dieses auch für die Erstattung der Kiga Beiträge greift weis ich nicht.

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Insokalle

Re: Erstattung Kindergartenbeitrag
« Antwort #4 am: 22. Juli 2011, 11:21:32 »

Für die Abtretung von Steuererstattungen etc. muss das amtliche Formular benutzt werden. Also wohl nicht für den Kindergarten.
Ich bin auch der Meinung, dass der Rückzahlungsanspruch Neuvermögen ist. Er gehört dann zur Insolvenzmasse und kann im lfd. Insolvenzverfahren nicht abgetreten werden.
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Angestellte80

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Re: Erstattung Kindergartenbeitrag
« Antwort #5 am: 22. Juli 2011, 18:40:08 »

shit. dann werde ich wohl weiter monatlich an meine Oma abzahlen.... vielleicht lässt sich ja die stadt noch zeit, wobei ich das nicht glaube!!!
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Angestellte80
 
 

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