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Autor Thema: Erstattung von der Krankenkasse  (Gelesen 1960 mal)

lissi805

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Erstattung von der Krankenkasse
« am: 25. Oktober 2009, 06:04:52 »

hallo ,

ich benutze einen Elektro-Rollstuhl und bekomme jedes jahr einen Stromkostenzuschlag von 70,00 euro.
in Insolvenz bin ich seit Juni 09.
muss ich dieses geld dem treuhänder abtreten ? oder kann ich es behalten ?

liebe grüße  lissi
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Insokalle

Re: Erstattung von der Krankenkasse
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2009, 11:05:24 »

Zuschlag vom wem? gesetzliche oder private Krankenkasse?
Wie ist die Bewilligung formuliert? Gibt es eine gesonderte Bewilligung ggf. durch Bewilligungsbescheid?

Als Einnahme hoffentlich damals im Inso-antrag aufgeführt.
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lissi805

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Re: Erstattung von der Krankenkasse
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2009, 07:22:52 »

Hallo,

die Erstattung erfolgt von der AOk , es ist nur ein Zuschuss , denn man beantragen muss.
einen extra bescheid bekomme ich nicht.das steht einem bei Rollstuhlnutzung zu.
da man erhöhte Enrgiekosten hat.

gruß lissi
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Insokalle

Re: Erstattung von der Krankenkasse
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2009, 11:20:52 »

Ich weis nun zwar nicht, nach welchen Vorschriften dieser Zuschuss gewährt wird. Aber die Frage der Pfändbarkeit dürfte sich bei gesetzlicher KV nach § 54 SGB I richten. Unpfändbar sind danach Ansprüche auf Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen. Ihr Stromkostenzuschlag scheint mir derart zweckgebunden zu sein, dass er diese Voraussetzung erfüllt. Der Zuschlag wäre dann also unpfändbar.
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lissi805

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Re: Erstattung von der Krankenkasse
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2009, 12:44:19 »

hallo Insokalle,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß lissi
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