Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 25. Oktober 2009, 06:04:52

Titel: Erstattung von der Krankenkasse
Beitrag von: lissi805 am 25. Oktober 2009, 06:04:52
hallo ,

ich benutze einen Elektro-Rollstuhl und bekomme jedes jahr einen Stromkostenzuschlag von 70,00 euro.
in Insolvenz bin ich seit Juni 09.
muss ich dieses geld dem treuhänder abtreten ? oder kann ich es behalten ?

liebe grüße  lissi
Titel: Re: Erstattung von der Krankenkasse
Beitrag von: Insokalle am 25. Oktober 2009, 11:05:24
Zuschlag vom wem? gesetzliche oder private Krankenkasse?
Wie ist die Bewilligung formuliert? Gibt es eine gesonderte Bewilligung ggf. durch Bewilligungsbescheid?

Als Einnahme hoffentlich damals im Inso-antrag aufgeführt.
Titel: Re: Erstattung von der Krankenkasse
Beitrag von: lissi805 am 26. Oktober 2009, 07:22:52
Hallo,

die Erstattung erfolgt von der AOk , es ist nur ein Zuschuss , denn man beantragen muss.
einen extra bescheid bekomme ich nicht.das steht einem bei Rollstuhlnutzung zu.
da man erhöhte Enrgiekosten hat.

gruß lissi
Titel: Re: Erstattung von der Krankenkasse
Beitrag von: Insokalle am 26. Oktober 2009, 11:20:52
Ich weis nun zwar nicht, nach welchen Vorschriften dieser Zuschuss gewährt wird. Aber die Frage der Pfändbarkeit dürfte sich bei gesetzlicher KV nach § 54 SGB I richten. Unpfändbar sind danach Ansprüche auf Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen. Ihr Stromkostenzuschlag scheint mir derart zweckgebunden zu sein, dass er diese Voraussetzung erfüllt. Der Zuschlag wäre dann also unpfändbar.
Titel: Re: Erstattung von der Krankenkasse
Beitrag von: lissi805 am 26. Oktober 2009, 12:44:19
hallo Insokalle,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß lissi