Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 25. Oktober 2009, 06:04:52
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hallo ,
ich benutze einen Elektro-Rollstuhl und bekomme jedes jahr einen Stromkostenzuschlag von 70,00 euro.
in Insolvenz bin ich seit Juni 09.
muss ich dieses geld dem treuhänder abtreten ? oder kann ich es behalten ?
liebe grüße lissi
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Zuschlag vom wem? gesetzliche oder private Krankenkasse?
Wie ist die Bewilligung formuliert? Gibt es eine gesonderte Bewilligung ggf. durch Bewilligungsbescheid?
Als Einnahme hoffentlich damals im Inso-antrag aufgeführt.
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Hallo,
die Erstattung erfolgt von der AOk , es ist nur ein Zuschuss , denn man beantragen muss.
einen extra bescheid bekomme ich nicht.das steht einem bei Rollstuhlnutzung zu.
da man erhöhte Enrgiekosten hat.
gruß lissi
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Ich weis nun zwar nicht, nach welchen Vorschriften dieser Zuschuss gewährt wird. Aber die Frage der Pfändbarkeit dürfte sich bei gesetzlicher KV nach § 54 SGB I richten. Unpfändbar sind danach Ansprüche auf Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen. Ihr Stromkostenzuschlag scheint mir derart zweckgebunden zu sein, dass er diese Voraussetzung erfüllt. Der Zuschlag wäre dann also unpfändbar.
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hallo Insokalle,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß lissi