"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Erstattung von Händler  (Gelesen 1618 mal)

mdda

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Erstattung von Händler
« am: 27. Februar 2012, 14:48:39 »

Servus

mal ne ganz doofe Frage - die Situation kennt jeder:

Man kauft sich etwas online (oder im Geschäft) - macht vom Widerruf gebrauch und bekommt eine bereits gezahlte Summe aufs Konto zurückerstattet.

Wie wird sowas in der Verbaucherinsolvenz bewertet?
Das Geld ist ja vom verfügbaren Teil bezahlt worden. Kann also bei nichtgefallen doch EIGENTLICH auch dem verfügbaren Teil wieder zugeführt werden?

Wie läuft das?
Grüße
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Erstattung von Händler
« Antwort #1 am: 27. Februar 2012, 19:13:06 »

Solch eine Zahlung unterliegt nicht dem Vermögenszuwachs.

Grundsätzlich setzt es aber voraus, dass Zahlung und Rückerstattung im zeitlichen und dinglichen Zusammenhang stehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz