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Autor Thema: Erstattung von Händler  (Gelesen 1617 mal)

mdda

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Erstattung von Händler
« am: 27. Februar 2012, 14:48:39 »

Servus

mal ne ganz doofe Frage - die Situation kennt jeder:

Man kauft sich etwas online (oder im Geschäft) - macht vom Widerruf gebrauch und bekommt eine bereits gezahlte Summe aufs Konto zurückerstattet.

Wie wird sowas in der Verbaucherinsolvenz bewertet?
Das Geld ist ja vom verfügbaren Teil bezahlt worden. Kann also bei nichtgefallen doch EIGENTLICH auch dem verfügbaren Teil wieder zugeführt werden?

Wie läuft das?
Grüße
Gespeichert
 

paps

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Re: Erstattung von Händler
« Antwort #1 am: 27. Februar 2012, 19:13:06 »

Solch eine Zahlung unterliegt nicht dem Vermögenszuwachs.

Grundsätzlich setzt es aber voraus, dass Zahlung und Rückerstattung im zeitlichen und dinglichen Zusammenhang stehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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