Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: eddy71 am 26. März 2009, 10:30:03
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Hallo zusammen ...
Ich bin seit Dezember 2007 in der Regelinsolvenz, da ich in einem festen Anstellungs verhältnis bin, überweise ich auch immer pünklich mein Pflichtteil vom pfändbaren Einkommen.
Nun hier meine Frage. Meine Lebensgefährtin und ich erwarten im Juni ein Kind zusammen, gibt es irgendein Gesetz darüber, das man einen gewissen Betrag zur Kindeserstausstattung bei der Insolvenzverwalterin geltend machen kann???
Mit freundlichen Grüßen , Eddy 71
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Ab der Geburt des Kindes bist du ja unterhaltspflichtig, demzufolge steigt doch der Betrag der nicht der Pfändung unterliegt!
http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html
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wie hoch sind die pfändbaren beträge bei 3(!) unterhaltsberechtigten?
Die Lebensgefährtin ist während des Mutterschutzes auch Unterhaltsberechtigt.