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Autor Thema: erste post vom th  (Gelesen 2154 mal)

elga

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erste post vom th
« am: 12. Januar 2012, 15:21:27 »

hallo,
ich habe nun heute meine erste einladung vom th erhalten.neben anderen sachen möchte er u.a. die steuerbescheide seit 2008 sehen.
nun habe ich in 2009 noch eine abfindung von meinem ehem. arbeitgeber erhalten.dies steht zwar nicht auf dem steuerbescheid, doch ist mein jahreseinkommen dementsprechend hoch.
soll ich dem th dies erzählen?
von der abfindung ist nichts mehr da, da ich davon u.a. private schulden bezahlt habe, einen umzug finanziert habe und teilweise pflegekosten meines vaters übernommen habe.die pflegekosten kann ich leider nicht nachweisen, da ich damals der frau meines vaters das geld in bar gegeben habe.ich habe natürlich auch in der zeit meiner arbeitslosigkeit meine laufenden kosten, wie die kreditrate, davon bezahlt.
es heißt doch, dass man im jahr vor der antragstellung kein vermögen verschwenden darf, dann würde das ja bei mir nicht zutreffen,oder?

ich danke für antworten
elga
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paps

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Re: erste post vom th
« Antwort #1 am: 12. Januar 2012, 17:26:20 »

So wie Sie es schildern, wurde ja auch kein Vermögen verschwendet.

Allein aus den Steuerbescheiden lässt sich das auch nicht ableiten.
Lediglich, dass ein höheres zu versteuerndes Einkommen vorlag.

I.d.R. geht es dem TH ehr darum zu sehen, ob bereits die Erklärung gemacht wurde und wenn ja, wie viel da zu holen ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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elga

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Re: erste post vom th
« Antwort #2 am: 12. Januar 2012, 20:09:08 »

erst mal vielen dank für die antwort.
also, wenn es darum geht, wieviel ich wiederbekomme: in 2009 mußte ich fast 1000 € nachzahlen, weil ja die abfindung mit dabei war.
also kann ich ganz beruhigt sagen, dass ich eine hohe abfindung hatte, und das nichts mehr da ist davon?
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Der_Alte

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Re: erste post vom th
« Antwort #3 am: 12. Januar 2012, 21:23:29 »

wech ist wech, und wenn nicht gerade Luxus angeschafft wurde ist es auch keine Vermögensverschwendung. Schulden darf man sowieso immer bezahlen.
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